Betreff
Einführung Handyparken in Aschersleben
Vorlage
VII/0559/23
Aktenzeichen
DIII/31 - gr/mo
Art
Beschlussvorlage

Im Zuge der Modernisierung des gebührenpflichtigen Parkens in Aschersleben hat sich die Stadt seit einiger Zeit zum Thema Handyparken am Markt erkundigt, um zeitnah ein geeignetes System auch in Aschersleben einzuführen. Dadurch soll es zukünftig möglich sein, einen Parkvorgang im gebührenpflichtigen Bereich durchzuführen, ohne dabei einen Parkscheinautomaten benutzen zu müssen. Dies erspart Zeit und bedingt nicht das Bereithalten von Bargeld.

Derzeit gibt es in Deutschland mindestens sechs Anbieter des Handyparkens, die alle unterschiedliche Modelle vorhalten. Auch bei genauerer Betrachtung der Finanzierungsmodelle ist es schwer zu erkennen, welches dieser Modelle das bessere ist. Letztendlich spielt hier u.a. das Nutzerverhalten eine nicht unwesentliche Rolle, wenn es darum geht, den günstigsten Anbieter auszuwählen.

 

Es gibt jedoch einen Verein, dessen Ziel es ist, weitestgehend alle Anbieter des Handyparkens unter einem Dach zu vereinen und den interessierten Städten als Gesamtpaket anzubieten. Hierbei handelt es sich um den „Smartparking Plattform e.V.“. Dieser Verein hält für die Anbieter des Handyparkens ein offenes Wettbewerbsmodell vor, welches diese als Plattform nutzen können, um ihr System neben denen der anderen Mitbewerber in den Städten zu etablieren.

 

Bei diesem Modell von „Smartparking Plattform e.V.“ handelt es sich um ein nutzerfinanziertes Modell, bei dem der Nutzer selbst auswählt, welchen Anbieter er für das Handyparken in Anspruch nehmen möchte und zahlt dafür die zwischen ihm und dem jeweiligen Anbieter anfallenden Gebühren zusätzlich zu den regulär festgeschriebenen Parkgebühren lt. Parkgebührenordnung der Stadt Aschersleben.

Für die Stadt selbst entstehen mit der Einführung dieses Systems keine Kosten. Die Stadt erhält lediglich die anfallenden Parkgebühren von den angeschlossenen Handyparkanbietern im Rahmen einer monatlichen Gutschrift überwiesen. Das Handyparksystem ist zudem mit der bereits bei der Stadt Aschersleben vorhandenen Parkraumüberwachungssoftware kompatibel und kann somit ohne weiteren technischen Aufwand in Betrieb genommen werden.

 

Dieses System von „Smartparking Plattform e.V.“ stellt aus Sicht der Stadt Aschersleben die flexibelste Lösung bei der Einführung des Handyparkens dar, da man damit eine große Bandbreite an Anbietern vorhält. Der Verein wurde bereits 2015 gegründet und ist seither in ca. 300 Städten präsent. Im Erfahrungsaustausch mit einigen dieser Städte wurde die reibungslose Zusammenarbeit mit dem Verein bestätigt. Im Ausschuss für Ordnung, Recht und Kommunales am 14.02.2023 wurde dieses System ausführlich vorgestellt und von den anwesenden Ausschussmitgliedern für gut befunden.

 

Da es sich bei der Beauftragung von „Smartparking Plattform e.V.“ im weitesten Sinne um eine Konzessionsvergabe handelt, muss hierüber der Stadtrat befinden.

 

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um das Handyparken unter Nutzung der Plattform von „Smartparking Plattform e.V.“ auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen der Stadt Aschersleben einzuführen.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

.