Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre
Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen
Zuständigkeitsbereiches vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für
die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Die Ernennung des Kameraden Nino Kersten unter Berufung in das
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter wird erforderlich, da der bisherige stellv.
Ortswehrleiters Marcus Trimpert zum 31.12.2021 sein Amt niedergelegt bzw. aus
der Ortsfeuerwehr Mehringen ausgetreten ist.
Nach erfolgter Wahl wurde der Kamerad Nino Kersten in seiner Funktion als
stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Mehringen durch die
Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt. Seit dem 01.10.2022 übt der Kamerad
Nino Kersten diese Funktion im Rahmen der Beauftragung aus.
Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der
Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören.
Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Kameraden Nino
Kersten aus fachlicher Sicht bereits im Schreiben vom 30.09.2022 vorbehaltlich
des noch zu erbringenden Nachweises zur erfolgreichen Teilnahme an dem Lehrgang
"Leiter einer Feuerwehr" zugestimmt.
Diesen Lehrgang hat der Kamerad Nino Kersten im Zeitraum vom 09.01. -
13.01.2023 erfolgreich absolviert, so dass nun die Berufung in das
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren erfolgen kann.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt in seiner
heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Nino Kersten, unter Berufung in
das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Ortswehrleiter
der Ortsfeuerwehr Mehringen für die Dauer von 6 Jahren.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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