Im
§ 1 Abs. 3 der Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der
Freiwilligen Feuerwehr (MindAusrVO-FF) vom 13. Juli 2009 wird den Einheits- und
Verbandsgemeinden als Träger der Freiwilligen Feuerwehren die Aufgabe gestellt,
die notwendige Ausrüstung (Fahrzeuge und Geräte) sowie die Anzahl der zu
besetzenden Funktionen durch eine Risikoanalyse zu ermitteln. Anhand dieser
Risikoanalyse stellt die Stadt den Bedarf für den abwehrenden Brandschutz und
die Hilfeleistung (Brandschutzbedarf) fest. Die Risikoanalyse ist regelmäßig zu
überprüfen und anlassbezogen fortzuschreiben.
Die
2. Fortschreibung zur Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans, mit Stand
vom 31.07.2020, wurde in der Stadtratssitzung am 08.10.2020 (Vorlage Nr.
VII/0196/20) beschlossen und ist seither gültig. Da zwischenzeitlich einige
Veränderungen in der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben eingetreten sind und
zwei Anträge zur vorzeitigen Überarbeitung der Risikoanalyse vorliegen, war die
bestehende Risikoanalyse zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben.
Für
die Erstellung der 3. Fortschreibung der Risikoanalyse und der Erarbeitung des
Brandschutzbedarfs für die Stadt Aschersleben wurde das Ingenieurbüro
antwortING Beratende Ingenieure PartGmbH aus Köln beauftragt.
Durch
das Ingenieurbüro erfolgte zunächst eine Begehung aller Feuerwehrhäuser. Dabei
hat sich das Büro im Gespräch mit den Wehrleitern über die jeweiligen
spezifischen Gegebenheiten vor Ort erkundigt, um diese Erkenntnisse im Rahmen
eines entsprechenden Gutachtens bewerten zu können. Diese Erkenntnisse wurden
dann entsprechend in der hier vorliegenden 3. Fortschreibung zur Risikoanalyse
mit verarbeitet.
Nachdem
der erste Vorentwurf zur 3. Fortschreibung der Risikoanalyse unter Einbeziehung
der Stellungnahmen aller Ortsfeuerwehren vorlag, wurde dieser im Rahmen von
zwei Videokonferenzen den Wehrleitern und der Verwaltung vorgestellt. Hier
bestand jeweils für alle Beteiligten nochmals die Möglichkeit, Hinweise
vorzutragen bzw. Fragen zu stellen. Die Fragen wurden durch das Ingenieurbüro direkt
beantwortet bzw. wurden die Hinweise mit in die Gesamtbewertung der
Risikoanalyse aufgenommen und entsprechend bewertet.
Gemäß
§ 1 Abs. 3 Satz 3 MindAusrVO-FF sind die Risikoanalyse und der
Brandschutzbedarfsplan der Kommunalaufsicht vor Beschlussfassung durch den
Stadtrat zur fachlichen Stellungnahme vorzulegen. Dies erfolgte bereits mit der
Übergabe des Entwurfs an den Salzlandkreis.
Die
Stellungnahme der Kommunalaufsicht liegt der Vorlage als Anlage bei. Demnach
bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die inhaltlichen Aussagen dieser
Risikoanalyse und der Beschluss durch den Stadtrat kann erfolgen.
Es
wird daher empfohlen, der als Anlage beigefügten 3. Fortschreibung zur
Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Aschersleben die
Zustimmung zu erteilen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage 1 - 3. Fortschreibung Risikoanalyse und
Brandschutzbedarf der Stadt Aschersleben
Anlage 2 -
Stellungnahme des Salzlandkreises
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte 3. Fortschreibung zur
Risikoanalyse und den Brandschutzbedarf für die Stadt Aschersleben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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