Betreff
3. Fortschreibung Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0548/23
Aktenzeichen
31 - gr/mo
Art
Beschlussvorlage

Im § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr (MindAusrVO-FF) vom 13. Juli 2009 wird den Einheits- und Verbandsgemeinden als Träger der Freiwilligen Feuerwehren die Aufgabe gestellt, die notwendige Ausrüstung (Fahrzeuge und Geräte) sowie die Anzahl der zu besetzenden Funktionen durch eine Risikoanalyse zu ermitteln. Anhand dieser Risikoanalyse stellt die Stadt den Bedarf für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung (Brandschutzbedarf) fest. Die Risikoanalyse ist regelmäßig zu überprüfen und anlassbezogen fortzuschreiben.

 

Die 2. Fortschreibung zur Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans, mit Stand vom 31.07.2020, wurde in der Stadtratssitzung am 08.10.2020 (Vorlage Nr. VII/0196/20) beschlossen und ist seither gültig. Da zwischenzeitlich einige Veränderungen in der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben eingetreten sind und zwei Anträge zur vorzeitigen Überarbeitung der Risikoanalyse vorliegen, war die bestehende Risikoanalyse zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben.

 

Für die Erstellung der 3. Fortschreibung der Risikoanalyse und der Erarbeitung des Brandschutzbedarfs für die Stadt Aschersleben wurde das Ingenieurbüro antwortING Beratende Ingenieure PartGmbH aus Köln beauftragt.

 

Durch das Ingenieurbüro erfolgte zunächst eine Begehung aller Feuerwehrhäuser. Dabei hat sich das Büro im Gespräch mit den Wehrleitern über die jeweiligen spezifischen Gegebenheiten vor Ort erkundigt, um diese Erkenntnisse im Rahmen eines entsprechenden Gutachtens bewerten zu können. Diese Erkenntnisse wurden dann entsprechend in der hier vorliegenden 3. Fortschreibung zur Risikoanalyse mit verarbeitet.

 

Nachdem der erste Vorentwurf zur 3. Fortschreibung der Risikoanalyse unter Einbeziehung der Stellungnahmen aller Ortsfeuerwehren vorlag, wurde dieser im Rahmen von zwei Videokonferenzen den Wehrleitern und der Verwaltung vorgestellt. Hier bestand jeweils für alle Beteiligten nochmals die Möglichkeit, Hinweise vorzutragen bzw. Fragen zu stellen. Die Fragen wurden durch das Ingenieurbüro direkt beantwortet bzw. wurden die Hinweise mit in die Gesamtbewertung der Risikoanalyse aufgenommen und entsprechend bewertet.

 

Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 MindAusrVO-FF sind die Risikoanalyse und der Brandschutzbedarfsplan der Kommunalaufsicht vor Beschlussfassung durch den Stadtrat zur fachlichen Stellungnahme vorzulegen. Dies erfolgte bereits mit der Übergabe des Entwurfs an den Salzlandkreis.

 

Die Stellungnahme der Kommunalaufsicht liegt der Vorlage als Anlage bei. Demnach bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die inhaltlichen Aussagen dieser Risikoanalyse und der Beschluss durch den Stadtrat kann erfolgen.

 

Es wird daher empfohlen, der als Anlage beigefügten 3. Fortschreibung zur Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Aschersleben die Zustimmung zu erteilen.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 -  3. Fortschreibung Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Stadt Aschersleben

Anlage 2 -  Stellungnahme des Salzlandkreises

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte 3. Fortschreibung zur Risikoanalyse und den Brandschutzbedarf für die Stadt Aschersleben.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: