Betreff
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts für die am 01. 01. 2024 beginnende Amtsperiode
Vorlage
VII/0547/23
Aktenzeichen
30-12/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde stellt gemäß § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in jedem 5. Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen auf.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.

 

Aufgrund der Mitteilung des Direktors des Amtsgerichts Aschersleben vom 27. 01. 2023 hat die Stadt Aschersleben in der Vorschlagsliste mindestens 25 Personen zu benennen.

 

Gemäß Ziffer II, 2. des Runderlasses vom 20. 12. 2007, zuletzt geändert durch Runderlass vom 30. 01. 2023, ist die Vorschlagsliste bis zum 01.06. des Wahljahres aufzustellen.

 

Nach Aufstellung der Vorschlagsliste durch den Stadtrat ist diese für die Dauer von 7 Tagen öffentlich auszulegen und bis spätestens zum 15. 07. 2023 beim Amtsgericht Aschersleben einzureichen.

 

Auf die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Aschersleben hin haben sich 31 Personen für die ehrenamtliche Schöffentätigkeit beworben.

 

Da keinem der Bewerber Hinderungsgründe im Sinne des GVG gegenüberstehen, wird daher empfohlen, alle in der Anlage genannten Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.

 


.

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Vorschlagsliste für die am 01. 01. 2024 beginnende Amtsperiode der Schöffen des Amtsgerichts Aschersleben und des Landgerichts Magdeburg.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: