Die Gemeinde stellt gemäß § 36 Abs. 1
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in jedem 5. Jahr eine Vorschlagsliste für
Schöffen auf.
Für die Aufnahme in die Liste ist gemäß § 36
Abs. 1 Satz 2 GVG die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder
des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der
Mitglieder des Stadtrates erforderlich.
Aufgrund der Mitteilung des Direktors des
Amtsgerichts Aschersleben vom 27. 01. 2023 hat die Stadt Aschersleben in der
Vorschlagsliste mindestens 25 Personen zu benennen.
Gemäß Ziffer II, 2. des Runderlasses vom 20.
12. 2007, zuletzt geändert durch Runderlass vom 30. 01. 2023, ist die
Vorschlagsliste bis zum 01.06. des Wahljahres aufzustellen.
Nach Aufstellung der Vorschlagsliste durch den
Stadtrat ist diese für die Dauer von 7 Tagen öffentlich auszulegen und bis
spätestens zum 15. 07. 2023 beim Amtsgericht Aschersleben einzureichen.
Auf die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt
Aschersleben hin haben sich 31 Personen für die ehrenamtliche Schöffentätigkeit
beworben.
Da keinem der Bewerber Hinderungsgründe im
Sinne des GVG gegenüberstehen, wird daher empfohlen, alle in der Anlage
genannten Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
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Oberbürgermeister
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Vorschlagsliste für die am 01. 01. 2024
beginnende Amtsperiode der Schöffen des Amtsgerichts Aschersleben und des
Landgerichts Magdeburg.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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