Begründung/Erläuterung:
Der am 30.
November 2022 im Stadtrat beschlossene Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes
Abwasserentsorgung sieht die Aufnahme eines Darlehens über 1.885.000,-- EUR zur
Finanzierung von Investitionen vor.
Für den
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme von Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wurde die aufsichtsbehördliche Genehmigung durch
die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises am 11. Januar 2023 für das
Wirtschaftsjahr 2023 in Höhe von 1.885.000,-- EUR erteilt.
Der Betrag
der Kreditaufnahme richtet sich nach den bis zu diesem Zeitpunkt nachgewiesenen
und bisher vorfinanzierten Investitionsausgaben und wird mit diesem
Ermächtigungsbeschluss auf den genehmigten Kreditbetrag begrenzt.
Um den
Kredit zu möglichst günstigen Konditionen aufnehmen zu können, ist es
notwendig, kurzfristig über die Kreditaufnahme entscheiden zu können.
Kreditangebote sind wegen ständiger Schwankungen am Kapitalmarkt jeweils nur
kurze Zeit verbindlich. Eine Ermächtigung des Betriebsleiters ermöglicht daher
ein marktorientiertes Verhalten.
Der höchst
zulässige Zinssatz wird auf 6 % festgelegt.
Die
Zinsbindung des Darlehens soll höchstens 20 Jahre betragen.
Die
Aufnahme von Krediten erfolgt unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher
Gesichtspunkte.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Der Betriebsleiter des Eigenbetriebes
Abwasserentsorgung wird ermächtigt, auf der Grundlage der im Wirtschaftsplan
2023 festgesetzten Kreditaufnahme für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der
Stadt Aschersleben Darlehen in Höhe bis zu 1.885.000,-- EUR aufzunehmen.
Der höchst
zulässige Zinssatz wird auf 6 % festgelegt.
Die
Zinsbindung des Darlehens soll höchstens 20 Jahre betragen.
Der
Betriebsleiter ist verpflichtet, den Stadtrat über die realisierte
Kreditaufnahme zeitnah zu unterrichten.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenerweiterung |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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Betriebsleiter