Gemäß § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) sind die Wehrleiter und die Stellvertreter
einer Gemeinde auf Vorschlag der Gemeindefeuerwehr von der Stadt Aschersleben
als Träger der Freiwilligen Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das
Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Die Wahlperioden des aktuell in Funktion befindlichen Stadtwehrleiters
Christoph Voigt und seines Stellvertreters Hartmut Beck werden zum 28.02.2023
regulär enden. Somit erfolgte am 21.11.2022 die Ausschreibung beider Funktionen
für die Dauer von sechs Jahren.
Für die Funktion des Stadtwehrleiters haben sich insgesamt zwei Kameraden
beworben. Beide Bewerber erfüllen die Voraussetzungen für
die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis, insbesondere die erforderliche
Eignung gemäß BrSchG LSA i. V. m. der Laufbahnverordnung für Mitglieder
Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vom 23. September 2005 (GVBl. LSA S. 640,
zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. August 2015 (GVBl. LSA S. 445).
Am 22.12.2022 erfolgte die Wahl des Kameraden Steffen Trapp zum
Stadtwehrleiter. Die anwesenden wahlberechtigten Ortswehrleiter sprachen sich mehrheitlich
für o. g. Kameraden aus.
Der Nachweis
über die Anhörung des Kreisbrandmeisters gemäß § 15 Absatz 3 Satz 4 BrSchG LSA
liegt vor.
Entsprechend des Beschlussvorschlages aller Ortsfeuerwehren wird daher
empfohlen, den Kameraden Steffen Trapp zum Stadtwehrleiter zu berufen.
Die Wahl des stellvertretenden Stadtwehrleiters, die ebenfalls für den
22.12.2022 vorgesehen war, wurde aufgrund formeller Bedenken bei der Zulassung
von Bewerbern ausgesetzt. Im Rahmen einer erneuten Ausschreibung soll auch
diese Funktion zeitnah neu besetzt werden.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt in seiner
heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Steffen Trapp, unter Berufung in
das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Stadtwehrleiter der Stadt
Aschersleben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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