Die Stadt
Aschersleben plant den Ersatzneubau der Mühlgrabenbrücke „Am Denkmal“ im Ortsteil
Klein Schierstedt.
Die Brücke ist
derzeitig nur einseitig befahrbar und wurde bei der letzten Brückenprüfung im
Zustand als schlecht beurteilt (Note: 3,5). Das Bauwerk musste in der zulässigen
Verkehrslast weiter eingeschränkt werden. Um den innerörtlichen Verkehrsweg zu
erhalten, ist ein Ersatzneubau der o.g. Brücke zwingend notwendig.
Die Stadt
Aschersleben beauftragte das Ingenieurbüro Basler & Hofmann aus Halle
(Saale) im Januar 2022 mit der Planung in den Leistungsphasen 1 – 3.
Im Mai 2022
wurde beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten ein Antrag auf
Gewährung einer Zuwendung gestellt. Mit dem Fördermittelbescheid vom 18.08.2022
wurde eine Zuwendung in Höhe von maximal 350.000 € gewährt.
Bei der
Haushaltsplanung im Mai 2022 wurde von einem Gesamtinvestitionsvolumen von
500.000 € ausgegangen. Mit der Förderung von 350.000 € (70 %) ergibt sich ein
Eigenanteil von 150.000 € (30 %).
Im Rahmen der
voranschreitenden Planung haben sich durch bauliche Zwänge (Berücksichtigung
vorh. Leitungen etc.) und die Kostenexplosion durch den Krieg in der Ukraine
für die Gesamtmaßnahme erheblich Mehrkosten ergeben. Der Bedarf beläuft sich
auf 180.000 € für das Hauhaltjahr 2023. Zur Sicherstellung des vorgegebenen
Bewilligungszeitraum (Ende: 30.10.2023) muss die Finanzierung zeitnah gesichert
werden.
Die Mehrausgaben
werden im Haushalt durch Minderausgaben in der Städtebauförderung ausgeglichen.
Bedingt durch den erst Ende 2022 eingegangenen Bewilligungsbescheid sind im
Haushalt mehr städtische Eigenmittel veranschlagt, als zur Kofinanzierung der
bewilligten Fördermittel benötigt werden. Die Auszahlungen an das Treuhandkonto
bei der SALEG verringern sich entsprechend.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Überplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 180.000 € für die Maßnahme Ersatzneubau der Mühlgrabenbrücke „Am
Denkmal“ im, Ortsteil Kl. Schierstedt.
- Die Deckung dieser Mehrausgaben
erfolgt aus der Buchungsstelle 5.1.1.20/4008.7853300.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
180.000,00 EUR |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
5.1.1.20/4008.7853300 |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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