Die Kommunalaufsicht hat mit Ihren Verfügungen vom
28.09.2022 den Stadtratsbeschluss 309/21 vom 1.12.2021 bzgl. Neufassung der
Friedhofssatzung der Stadt Aschersleben sowie den Stadtratsbeschluss 310/21 vom
01.12.2021 bzgl. Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung des Friedhofs Schmidtmannstraße der Stadt
Aschersleben beanstandet. Inhaltlich ging es darum, die Reerdigung als eine
alternative Bestattungsmöglichkeit in beide Satzungen aufzunehmen.
Hiergegen hat der Oberbürgermeister fristwahrend Widerspruch
eingelegt.
Ziel war es, ein politisches Signal zu setzen und mit dem
Bekenntnis zu dieser naturnahen alternativen Bestattungsvariante den
politischen Entscheidungsträgern den Willen großer Teile der Bevölkerung
mitzuteilen.
Darüber hinaus hat die Stadt
Aschersleben sich über einen Stadtratsbeschluss klar zum Thema Nachhaltig
bekannt und in diesem Zusammenhang bereits einige richtungsweisende
Entscheidungen getroffen. Im Sinne der Initiative Cradle to Cradle steht dabei
der schonende Umgang mit natürlichen Ressourcen sowie ein auf Kreiswirtschaft
ausgelegtes Handeln im Vordergrund. Deshalb begrüßt die Stadt Aschersleben auch
die Initiative der Firma Meine Erde, mit Reerdigung eine nachhaltige
Bestattungsalternative neben der Urnen- und Körperbestattung anzubieten.
Während der Wunsch nach nachhaltigen
Bestattungen ursprünglich die Bewegung weg von der Sargbestattung auslöste und
die Zunahme der Einäscherungen bewirkte, drängt nun mit der gleichen Dynamik
eine neue, sehr klimabewusste Bestattungsart, auf den Markt. Mit Blick auf die
Energiepreisentwicklung und der damit verbundenen Fokussierung auf notwendigste
Einsatzfelder für fossile Brennstoffe ist dieses Thema gerade sehr aktuell und
erfordert entschlossenes Handeln.
Da die Stadt Aschersleben auch
weiterhin an ihren Bestrebungen für eine nachhaltige alternative
Bestattungsvariante festhält, billigt der Stadtrat das Einlegen des
Widerspruchs gegen die Verfügungen der Kommunalaufsicht des Salzlandkreise.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat stimmt der Einlegung der
Widersprüche durch den Oberbürgermeister gegen die Beanstandungsverfügung der
Kommunalaufsicht zu.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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