Betreff
Ermächtigung des Oberbürgermeisters
Vorlage
VII/0525/22
Aktenzeichen
BWH
Art
Beschlussvorlage

 

Die Kommunalaufsicht hat mit Ihren Verfügungen vom 28.09.2022 den Stadtratsbeschluss 309/21 vom 1.12.2021 bzgl. Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Aschersleben sowie den Stadtratsbeschluss 310/21 vom 01.12.2021 bzgl. Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofs Schmidtmannstraße der Stadt Aschersleben beanstandet. Inhaltlich ging es darum, die Reerdigung als eine alternative Bestattungsmöglichkeit in beide Satzungen aufzunehmen.  

 

Hiergegen hat der Oberbürgermeister fristwahrend Widerspruch eingelegt.

 

Ziel war es, ein politisches Signal zu setzen und mit dem Bekenntnis zu dieser naturnahen alternativen Bestattungsvariante den politischen Entscheidungsträgern den Willen großer Teile der Bevölkerung mitzuteilen.

 

Darüber hinaus hat die Stadt Aschersleben sich über einen Stadtratsbeschluss klar zum Thema Nachhaltig bekannt und in diesem Zusammenhang bereits einige richtungsweisende Entscheidungen getroffen. Im Sinne der Initiative Cradle to Cradle steht dabei der schonende Umgang mit natürlichen Ressourcen sowie ein auf Kreiswirtschaft ausgelegtes Handeln im Vordergrund. Deshalb begrüßt die Stadt Aschersleben auch die Initiative der Firma Meine Erde, mit Reerdigung eine nachhaltige Bestattungsalternative neben der Urnen- und Körperbestattung anzubieten.

 

Während der Wunsch nach nachhaltigen Bestattungen ursprünglich die Bewegung weg von der Sargbestattung auslöste und die Zunahme der Einäscherungen bewirkte, drängt nun mit der gleichen Dynamik eine neue, sehr klimabewusste Bestattungsart, auf den Markt. Mit Blick auf die Energiepreisentwicklung und der damit verbundenen Fokussierung auf notwendigste Einsatzfelder für fossile Brennstoffe ist dieses Thema gerade sehr aktuell und erfordert entschlossenes Handeln.

 

Da die Stadt Aschersleben auch weiterhin an ihren Bestrebungen für eine nachhaltige alternative Bestattungsvariante festhält, billigt der Stadtrat das Einlegen des Widerspruchs gegen die Verfügungen der Kommunalaufsicht des Salzlandkreise.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat stimmt der Einlegung der Widersprüche durch den Oberbürgermeister gegen die Beanstandungsverfügung der Kommunalaufsicht zu.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     .

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: