Der Gesellschaftsvertrag der Ascherslebener
Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH wurde zum 01.10.2001 vollständig neu
gefasst.
Mit dieser 1. Änderung sollen zusätzliche
Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden, um künftig rechtssicher
per E-Mail insbesondere zu Gesellschafterversammlungen und
Aufsichtsratssitzungen einladen zu können. Damit werden die positiven
Erfahrungen die während der Pandemie mit dieser Form der Einladung gemacht
wurden in die Satzung mit aufgenommen und künftig kann auf eine Einladung per
Papier verzichtet werden. Auch die jeweiligen Sitzungsunterlagen können
elektronisch übermittelt werden.
In einem zweiten Schritt soll im Laufe des
Jahres 2023 eine umfassende Überprüfung des gesamten Vertrages erfolgen, um
festzustellen, ob weitere Anpassungen des Vertrages erforderlich sind.
Die Stadt Aschersleben hält an der
Gesellschaft alle Geschäftsanteile. Die Änderungen sind mit der
Geschäftsführung der Gesellschaft abgestimmt und wurden bereits in der Sitzung
am 29.11.2022 dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgestellt.
In der Sitzung des Aufsichtsrates gab es noch
Hinweise dahingehend, die Einberufungsfrist auf 12 Tage zu verlängern und den
Gegenstand des Unternehmens um den „Kauf von Eigentumswohnungen“ zu erweitern.
Bezüglich der Einberufungsfrist ist anzumerken, dass die Termine für die
ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrates der Gesellschaft in einem
Jahresterminplan festgelegt werden und somit die Termine bereits für das
jeweilige Jahr den Aufsichtsräten bekannt sind und von den Aufsichtsräten
berücksichtigt werden können. Da weiter die bisherige Fristenregelung auch den
gesetzlichen Vorgaben entspricht, sollte davon nicht abgewichen werden.
Was die Erweiterung des Gesellschaftszecks
anbelangt, soll dieser Hinweis im Rahmen der umfassenden Prüfung des
Gesellschaftsvertrages erörtert werden.
Die beabsichtigten Änderungen des
Gesellschaftsvertrages sind in der ANLAGE 1 dargestellt.
Zur besseren Darstellung wurde der
Beschlussvorlage der Gesellschaftsvertrag mit den sich aus der 1. Änderung des
Gesellschaftsvertrages ergebenden Änderungen beigefügt. Diese sind im
Vertragstext rot dargestellt (ANLAGE 2).
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Oberbürgermeister
Anlagen:
1.
1. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ascherslebener Gebäude- und
Wohnungsgesellschaft mbH
2.
Gesellschaftsvertrag mit Änderungen
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
1.
Der
als Anlage 1 beigefügten 1. Änderung des Gesellschaftsvertrages der
Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH wird zugestimmt.
2.
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, die mit der Änderung des
Gesellschaftsvertrages erforderlich werdenden Erklärungen abzugeben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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