Unter
Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Ascherslebener Gebäude-
und Wohnungsgesellschaft mbH besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 7
stimmberechtigten Mitgliedern. Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt
Aschersleben im Aufsichtsrat. Die Stadt Aschersleben entsendet für den
Aufsichtsrat dieser Gesellschaft 6 weitere Vertreter in den Aufsichtsrat.
Die
Entsendung der weiteren Vertreter in den Aufsichtsrat der Ascherslebener
Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH erfolgte unter Beachtung der Regelungen
nach § 45 Abs. 2 Ziffer 12 KVG LSA i. V. m § 131 Abs. 1 und 3 KVG LSA i. V. m.
§ 47 KVG LSA. Die Vertreter bleiben so lange im Amt, bis neue
Aufsichtsratsmitglieder bestellt sind.
Aufgrund
der Tatsache, dass durch das Ausscheiden des neu gewählten Oberbürgermeisters
Steffen Amme, Frau Diana Mooshammer als Nachrückerin dem Stadtrat angehört und
sich die Sitzverteilung in zwei Aufsichtsräten verändert, ist es erforderlich
ein Aufsichtsratsmitglied der CDU-Fraktion abzuberufen und ein Mitglied der
FDP-Fraktion neu zu entsenden.
Die
entsprechenden Berechnungen wurden den Fraktionsvorsitzenden und den Stadträten
bereits per E-Mail mitgeteilt.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
- Frau Claudia Selisko-Lättig wird
als Mitglied des Aufsichtsrates der Ascherslebener Gebäude- und
Wohnungsgesellschaft mbH mit Wirkung ab dem 31. Dezember 2022, 24.00 Uhr
aus dem Aufsichtsrat abberufen.
- Herr Andreas Knoche wird mit Wirkung ab dem 01. Januar
2023, 00:00 Uhr in den Aufsichtsrat der Ascherslebener Gebäude- und
Wohnungsgesellschaft mbH entsandt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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