Betreff
Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0506/22
Art
Beschlussvorlage

Der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ist auf der Grundlage der Betriebssatzung vom 10.07.2015 sowie des § 16 des Gesetzes über die Kommunalen Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen.

Bestandteile des Wirtschaftsplanes sind

Ø  Erfolgsplan

Ø  Vermögensplan

Ø  Stellenplan.

Die Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes obliegt dem Gemeinderat. Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan der Gemeinde beizufügen.

Zur Erläuterung wurde den Einzelplänen ein Bericht hinzugefügt.


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Oberbürgermeister

Anlagen:

Wirtschaftsplan 2023 des BWH


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Dem Erfolgsplan 2023 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.809.000 € zugestimmt.
  2. Dem Vermögensplan 2023 wird mit Einnahmen in Höhe von 231.300 € sowie mit  Ausgaben in Höhe von 35.000 € zugestimmt.
  3. Die Erbringung von Eigenleistungen im Garten- und Landschaftsbau in Zusammenhang mit geplanten Investitionen wird in Höhe von bis zu 200.000 € festgesetzt.
  4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2023 wird auf 350.000 € festgesetzt.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     .

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: