Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0497/22
Art
Beschlussvorlage

 

In § 10 Abs. 1 Satz 2 der Betriebssatzung wird noch auf die Gemeindekassenordnung Doppik verwiesen.

 

Diese ist bereits am 31.03.2021 außer Kraft getreten und durch die KomKBVO ersetzt worden.

 

Die Satzung ist daher diesbezüglich abzuändern.

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Satzung zur 2. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     .

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: