Betreff
Überplanmäßige Auszahlung - Sanierung Gymnasium "Stephaneum", Haus II in Aschersleben - Instandsetzung Fassade
Vorlage
VII/0496/22
Aktenzeichen
65-20.23.1
Art
Beschlussvorlage

Mit der Sanierung der Fassade am Gymnasium „Stephaneum“, Haus II in Aschersleben wurde im Juli des vergangenen Jahres begonnen.

Die ursprüngliche Finanzierung der Maßnahme erfolgt zu 90% aus Fördermitteln (maximal 646.103,68 Euro) und zu 10% aus Eigenmitteln. Der Zuwendungsbescheid vom 04.08.2020 zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen ging am 11.08.2020 bei der Stadt ein.

Bereits am 27.04.2022 war es erforderlich, im Finanz- und Verwaltungsausschuss eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 70.000,00 EUR zu beschließen.

Bei der weiteren Fassadensanierung mussten Schäden an der Dacheindeckung auf der Ostseite des Gebäudes festgestellt werden. Holzzerstörende Pilze führten im Bereich des Sparrenfußes zur starken Schädigung des Holzes, so dass das Dach teilweise aufgenommen und der Sparrenfuß und die Traufbohle getauscht werden müssen.

Die demontierte Außenbeleuchtung am Gebäude ist veraltet und kann nicht wieder montiert werden. Die geplanten  LED – Leuchten sind energieeffizient und entsprechen den denkmalpflegerischen Ansprüchen. Eine Erneuerung der Leuchten war nicht vorgesehen und führt zu Mehrkosten.

Auch bei den Stuckarbeiten, bei den Arbeiten am neuen Kellerabgang und durch die längere Vorhaltezeit der Baustelleneinrichtung und des Gerüstes sind höhere Kosten zu verzeichnen.

Zur Deckung der Mehrkosten für die Baumaßnahme sollen Mittel aus den Investitionszuweisungen vom Land/ Kommunalpauschale 2022 verwendet werden.

Eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 100.000,00 Euro ist erforderlich, um die Gesamtmaßnahme im Oktober abschließen zu können.


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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die überplanmäßige Auszahlung für die Instandsetzung der Fassade am Gymnasium „Stephaneum“, Haus II in Aschersleben  in Höhe von  100.000,00 EUR.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

2.1.7.10/ 1024.7851388    

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

100.000 EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

6.1.1.10/8888.6811000

Buchungsstelle

(Investitionszuweisungen vom Land/ Kommunalpauschale 2022)

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: