Der „Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben - EBA“ wurde
am 1. Januar 2002 auf Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes LSA gegründet.
Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie anderer gesetzlicher
Vorschriften (Eigenbetriebsgesetz, Betriebssatzung) entscheidet der Stadtrat
über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung
und über die Verwendung des Ergebnisses.
Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2021 von der WRT Revision und
Treuhand GmbH, Halle/Saale. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Deshalb konnte am 28. Juli 2022 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
erteilt werden.
Zum
Geschäftsjahr 2021:
Die realistische und bedarfsgerechte Planung der Kläranlage und anderer
Abwasseranlagen führt nach wie vor zu vergleichbar niedrigen Gebührensätzen für
die Abwasserentsorgung, die für 2021 bei einer Schmutzwassergebühr von 2,96 EUR
pro m³ und einer Niederschlagswassergebühr von 2,72 EUR je volle 5m² bebauter
oder befestigter Grundstücksfläche lagen. Damit befinden sich die
Abwassergebühren unter denen vieler Verbände im Umland.
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt für das Jahr 2021 mit einem
positiven Jahresergebnis in Höhe von 369,4 Tsd. EUR (Vorjahr 790,9 Tsd. EUR)
ab. Wesentliche Ursache für das verringerte Jahresergebnis im Vergleich zum
Vorjahr ist der fehlende Ertrag aus der Auflösung der Kostenüberdeckung aus dem
vorangegangenen Kalkulationszeitraum (Vorjahr 460,3 Tsd. EUR).
Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um 965 Tsd. EUR (0,2%) höher
und beträgt 42,5 Mio. EUR. Gründe hierfür sind auf der Aktivseite die Erhöhung
des Anlagevermögens um 576 Tsd. EUR sowie des Umlaufvermögens um 389 Tsd. EUR.
Auf der Passivseite verringerten sich die Sonderposten für erhaltene Zuschüsse
und die Rückstellungen bei gleichzeitiger Erhöhung der Verbindlichkeiten.
Positiv wirkte die Erhöhung des Eigenkapitals um 308 Tsd. EUR.
Die Investitionen im Geschäftsjahr betreffen die fertiggestellten
Baumaßnahmen Kanalbau im Ortsteil Mehringen (Verlegung Schmutzwasserkanal) in
den Straßen „Am Kloster“ und ,Wippersteg", die Sanierung des
Rechengebäudes auf dem Gelände der Kläranlage in der Schierstedter Straße, die
Erneuerung des Mischwasserkanals in der Straße „Auf dem Graben“, die Verlegung
des Schmutzwasserkanals in der „Wilslebener Straße“ und in der Straße „Am
Quellgrund“ — 1. Bauabschnitt sowie die Kanalsanierung des Mischwasserkanals in
der Straße „Staßfurter Höhe“ — 1. Bauabschnitt.
In Ausführung befanden sich zum Stichtag 31.12.2021 die Weiterführung der
Kanalbaumaßnahmen im Ortsteil Mehringen — Verlegung Schmutz- und
Regenwasserkanal in der Straße „Alte Bahnhofstraße“, die schmutzwasserseitige
Erschließung des Wohngebietes „Stadtrandsiedlung“ - 1. Bauabschnitt
„Engelsstraße“, die Erneuerung des Mischwasserkanals in der B 185 „Ermslebener
Straße" im Zuge der Straßenbausanierung sowie der Kanalsanierung des
Mischwasserkanals in der „Güstener Straße“ — 1. Bauabschnitt.
Der Gesamtumfang
der Investitionen betrug im Geschäftsjahr 2021 ca. 2,0 Mio. EUR (im Vorjahr 1,8 Mio. EUR).
Das Eigenkapital
hat sich durch den Vortrag eines Teils des Jahresgewinns auf ca. 14,9 Mio. EUR
erhöht (gestiegen um ca. 308 Tsd. EUR) und beträgt unverändert 35,1 % (Vj. 35,1
%) der Bilanzsumme. Die Höhe wird als angemessen bewertet.
Vom Jahresergebnis 2021 ist vorgesehen, wie bereits in den vergangenen
Jahren auch, einen Betrag in Höhe von 61.239,36 EUR planmäßig als
Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Aschersleben abzuführen und den restlichen
Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Vom Wirtschaftsprüfer wird eingeschätzt, dass der Lagebericht im Einklang
mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend darstellt.
Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die
Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des
Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.
Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die Vorgaben aus dem Muster 7 der
Eigenbetriebs-verordnung des Landes Sachsen-Anhalt (EigBVO LSA).
_________________
Oberbürgermeister
Anlagen:
(PDF– Datei im Ratsinformationssystem)
1. Feststellungsvermerk
des Rechnungsprüfungsamtes
2. Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WRT Revision und
Treuhand GmbH, Halle/Saale über die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes zum 31.12.2021 des „Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der Stadt
Aschersleben“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von
42.537.716,70 EUR wird festgestellt.
1.1 Bilanzsumme
1.1.1 Auf der Aktivseite entfallen auf
a) das
Anlagevermögen 41.820.773,32
EUR
b) auf das
Umlaufvermögen 716.943,38 EUR
1.1.2 Auf der Passivseite entfallen auf
a) das
Eigenkapital 14.902.507,85
EUR
b) die
empfangenen Investitionszuschüsse 14.785.823,12
EUR
c) die
empfangenen Ertragszuschüsse 2.891.350,00 EUR
d) die Rückstellungen 660.619,62 EUR
e) die Verbindlichkeiten 9.297.416,11 EUR
1.2 Jahresgewinn
369.387,83 EUR
1.2.1 Summe der
Erträge 4.959.786,38 EUR
1.2.2 Summe der
Aufwendungen 4.590.398,55 EUR
2. Verwendung
des Jahresgewinns
a) Abführung
an den Haushalt des Aufgabenträgers
61.239,36 EUR
b) auf neue
Rechnung vorzutragen 308.148,47 EUR
3. Dem
Betriebsleiter Herrn Enrico Jorde wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung
erteilt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
1.1.1.22.4651000 Erträge v
Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen u Beteiligungen 61.239,36
EUR |
||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur Deckung
werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung im
Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||