Betreff
Abberufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Wilsleben zum 15.10.2022
Vorlage
VII/0484/22
Aktenzeichen
DIII - 31 gr/mo
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 9 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalts vom 07. Juni 2001, in der derzeit gültigen Fassung, müssen Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr, die Einsatzdienst leisten, gesundheitlich geeignet und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie sollen noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmen zu der Altersgrenze nach Satz 2 sind auf Antrag zulässig. Sie bedürfen des jährlichen Nachweises der gesundheitlichen Eignung und Zustimmung des Trägers der Feuerwehr.

Nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben vom 08.10.2020 endet der aktive Feuerwehrdienst in der Einsatzabteilung, wenn das Mitglied der Feuerwehr das 67. Lebensjahr vollendet hat. Gemäß § 18 Abs. 8 der Satzung muss der Wehrleiter ein aktives Mitglied einer der Ortsfeuerwehren sein. Das ist dann nicht mehr gegeben.

                                                                        

Eine entsprechende Stellungnahme des Stadtwehrleiters liegt vor.

 

Folglich muss der Kamerad Friedhelm Anders in seiner Funktion als Ehrenbeamter vor Ende der regulären Amtszeit (30.06.2025) abberufen werden.

 

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleitungsgesetz LSA wurde vor Abberufung der Kreisbrandmeister angehört.

 

 


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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Abberufung des Kameraden Friedhelm Anders von der Funktion des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Wilsleben zum 15.10.2022.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: