Am 30. 11. 2022 soll zum Stadtrat die Haushaltssatzung 2023 der Stadt Aschersleben einschließlich des Haushaltsplans beschlossen werden.

Der Haushalt ist gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA in der bis zum 31. 12. 2026 geltenden Fassung in jedem Jahr in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen.

Da auch im Haushaltsjahr 2023 die Genehmigungsgrenze für Liquiditätskredite nach § 110 Abs. 2 KVG LSA überschritten wird, ist gemäß § 100 Abs. 5 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, in dem der erforderliche Zeitraum und die Maßnahmen festzulegen sind, um innerhalb des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums die Zahlungsfähigkeit ohne Überschreitung der Genehmigungsgrenze wieder herzustellen.

Dieser gesetzlichen Vorgabe soll mit der beigefügten Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes entsprochen werden.


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Oberbürgermeister

Anlage


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Jahre 2023 – 2031.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: