Am 30. 11. 2022 soll zum
Stadtrat die Haushaltssatzung 2023 der Stadt Aschersleben einschließlich des
Haushaltsplans beschlossen werden.
Der Haushalt ist gemäß §
98 Abs. 3 KVG LSA in der bis zum 31. 12. 2026 geltenden Fassung in jedem Jahr
in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt)
auszugleichen.
Da auch im Haushaltsjahr
2023 die Genehmigungsgrenze für Liquiditätskredite nach § 110 Abs. 2 KVG LSA
überschritten wird, ist gemäß § 100 Abs. 5 KVG LSA ein
Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, in dem der erforderliche Zeitraum
und die Maßnahmen festzulegen sind, um innerhalb des mittelfristigen
Finanzplanungszeitraums die Zahlungsfähigkeit ohne Überschreitung der
Genehmigungsgrenze wieder herzustellen.
Dieser gesetzlichen
Vorgabe soll mit der beigefügten Fortschreibung des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes entsprochen werden.
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Oberbürgermeister
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes
für die Jahre 2023 – 2031.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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