Betreff
Haushaltssatzung der Stadt Aschersleben für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
VII/0480/22
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 100 Abs. 1 KVG LSA besteht die gesetzliche Verpflichtung, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Die Haushaltssatzung 2023 enthält die Festsetzung

-        des Haushaltsplans mit den in § 100 KVG LSA genannten Bestandteilen;

-        der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung);

-        die Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren;

-        des Höchstbetrages der Liquiditätskredite.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer wurden bereits in der Satzung der Stadt Aschersleben über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Jahre 2019 – 2023 vom 19. 12. 2018 festgesetzt, somit bedarf es gemäß § 100 Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA keiner Festsetzung in der Haushaltssatzung 2023.

Der in der Haushaltssatzung vorgesehene Höchstbetrag der Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2023 übersteigt ein Fünftel der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan, somit bedarf die Haushaltssatzung nach § 110 Abs. 2 KVG LSA der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises.


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Oberbürgermeister

Anlage


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2023 der Stadt Aschersleben.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: