Gemäß § 100 Abs. 1 KVG
LSA besteht die gesetzliche Verpflichtung, für jedes Haushaltsjahr eine
Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung 2023
enthält die Festsetzung
-
des
Haushaltsplans mit den in § 100 KVG LSA genannten Bestandteilen;
-
der
vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
(Kreditermächtigung);
-
die
Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
in künftigen Haushaltsjahren;
-
des
Höchstbetrages der Liquiditätskredite.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie
die Gewerbesteuer wurden bereits in der Satzung der Stadt Aschersleben über die
Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Jahre 2019 – 2023 vom 19. 12. 2018
festgesetzt, somit bedarf es gemäß § 100 Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA keiner
Festsetzung in der Haushaltssatzung 2023.
Der in der Haushaltssatzung vorgesehene
Höchstbetrag der Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2023 übersteigt ein
Fünftel der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan,
somit bedarf die Haushaltssatzung nach § 110 Abs. 2 KVG LSA der Genehmigung
durch die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises.
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Oberbürgermeister
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung
2023 der Stadt Aschersleben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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