Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0472/22
Aktenzeichen
70/jor-jae
Art
Beschlussvorlage

Begründung/Erläuterung:

 

Mit der Vergaberechtsreform 2016 und der damit verbundenen Neufassung der Vergabeverordnung (VgV) ist es erforderlich geworden, die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung entsprechend anzupassen.

 

Die neue Vergabeverordnung (VgV) ist für die Vergabe von Aufträgen im Bereich der freiberuflichen Leistungen, wie die der Architekten und Ingenieure, anzuwenden. In die neue Rechtsverordnung des Bundes ist das bisherige Regelwerk aus der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) inhaltlich eingeflossen.

 

Des Weiteren ist im letzten Jahr die Gemeindekassenverordnung – Doppik - grundlegend überarbeitet und als neue Verordnung über die Kassen- und Buchführung der Kommunen in Sachsen-Anhalt (Kommunalkassen-  und Buchführungsverordnung  -  KomKBVO) erlassen worden.

 

Demzufolge ist in der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung für die Stadt Aschersleben der Verweis auf die VOF und Gemeindekassenverordnung - Doppik zu streichen und an die neue Gesetzeslage anzupassen.

 

Aus den oben genannten sowie den gesetzlichen Bestimmungen wird dem Stadtrat empfohlen, der Satzungsänderung die Zustimmung zu erteilen.

 

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

 

 

Buchungsstelle

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

 

 

Buchungsstelle

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

 

 

 

 

Buchungsstelle

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

Stellenerweiterung

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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         Betriebsleiter