Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben
Vorlage
VII/0460/22
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 38 % Hauptgesellschafterin der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben. Weitere Gesellschafter sind die Stadt Seeland, die Stadt Falkenstein/Harz  und der Salzlandkreis.

 

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “TAXON GmbH” Hamburg, Zweigniederlassung Hettstedt.

 

Auftragsgemäß wurden die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt worden sind.

 

Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 07. Juli 2022 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der Aufsichtsratssitzung der ÖSEG mbH Aschersleben am 9. August 2022 wurde der Jahresabschluss per 31.12. 2021 ausführlich beraten und an die Gesellschafterversammlung mit einer Beschlussempfehlung weitergeleitet.

 

Zum Geschäftsjahr 2021:

 

Die ÖSEG mbH hat, ähnlich wie in den Jahren 2016 und 2017 auch im Berichtsjahr 2021 ein hohes negatives Jahresergebnis erwirtschaftet. Der Jahresfehlbetrag für 2021 beträgt ca. 159 Tsd. EUR (Vorjahr Jahresfehlbetrag ca. 8,7 Tsd. EUR). Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jedoch nicht gefährdet. Die liquiden Mittel verringerten sich um ca. 151 Tsd. EUR und betragen zum Bilanzstichtag  ca. 170 Tsd. EUR (im Vorjahr ca. 321 Tsd. EUR).

 

Die realisierten Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 2021 nur rund 87,8 Prozent der Erlöse des Jahres 2020. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Reduzierung der Umsatzerlöse um 148 Tsd. EUR zu verzeichnen. Die Reduzierung ist insbesondere auf die Beendigung der „StaTA"- (Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben) Maßnahmen zurückzuführen.

 

Auch 2021 bewirtschaftete die ÖSEG mbH mit 42 Teilnehmern in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung 60 ehemals brachliegende Gärten in verschiedenen Kleingartenanlagen in Aschersleben und umliegender Kommunen. Die Erträge werden nach wie vor der Speisekammer Aschersleben zur Verfügung gestellt.

 

Das Jobcenter des Salzlandkreises und der KoBa Jobcenter Landkreis Harz bewilligten im Berichtsjahr nur 72 Maßnahmen für Arbeitsgelegenheiten mit 248 Teilnehmern (Vorjahr: 95 Maßnahmen mit 301 Teilnehmern). Im Landesprogramm, „StaTA" (Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben) beschäftigte die ÖSEG mbH in 24 Maßnahmen 54 Teilnehmer (Vorjahr: 35 Maßnahmen 93 Teilnehmer).

 

 

Die Anzahl der geförderten Teilnehmer hat sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt um 61 Teilnehmer verringert. Das bedeutet eine Reduzierung der Pauschalen. Diese konnten nicht durch andere Erlöse ausgeglichen werden und führten dazu, dass die ÖSEG mbH das Berichtsjahr mit einem Verlust von 159 TEUR abgeschlossen hat. Trotzdem war in 2021 die finanzielle Lage relativ stabil.

 

Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrages auf 61,8 % verringert (im Vorjahr 72,2%). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen bei der ÖSEG mbH nicht.

 

Auf Grund des massiven Rückgangs der geförderten Maßnahmen und des damit verbundenen

Rückgangs der Teilnehmerzahlen, wird die Realisierung des Unternehmenszwecks der ÖSEG mbH, die Beschäftigung arbeitsloser Menschen, immer schwieriger.

 

Ausblick

Der Geschäftsführer hat die Gesellschafter darüber informiert, dass auf Grund des im Jahr 2022 nochmals zu erwartenden Rückgangs der Teilnehmerzahlen (ca. 100 Teilnehmer im Durchschnitt des Jahres weniger als in 2021) die ÖSEG mbH nicht mehr allein in der Lage sein wird, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

 

Bis zum Prüfungszeitpunkt (Juni/Juli 2022) wurden 54 Maßnahmen mit 199 Teilnehmern bewilligt, das sind rund 80 Teilnehmer weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Auch für das III. und IV. Quartal 2022 werden sich die Zahlen nur geringfügig ändern. Für das Jahr 2023 plant das Jobcenter mit noch weniger Maßnahmen. Mit neuen arbeitsmarktpolitischen Programmen wird derzeit nicht gerechnet.

 

Die Geschäftsführung hat Maßnahmen getroffen, um die Kosten vor allem im Personalbereich weiter zu senken. Auswirkungen dieser Maßnahmen werden aber erst im Laufe des Jahres 2022 spürbar sein.

 

Es wird auch für 2022 mit einem negativen Ergebnis in Höhe von ca. 100 Tsd. EUR gerechnet. Die Fortführung der Gesellschaft unter den gegenwärtigen Bedingungen ist daher nur mit Unterstützung der Gesellschafter möglich. Neben der finanziellen Hilfe durch die Wiederaufnahme der jährlichen Komplementärfinanzierung bedarf es Überlegungen und Vorschläge, wie die ÖSEG mbH mit geringerer Struktur weiterarbeiten kann.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) ergab keine Beanstandungen.

 

 

 

 

 

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlage:

(PDF – Datei im Ratsinformationssystem)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des Lageberichtes 2021 der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „TAXON GmbH“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a)         Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021,

b)         Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr    2021 und

c)         Beschluss zum Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 159.044,04 EUR auf neue         Rechnung.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle      

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: