Aufgrund
der bundespolitischen Zielstellung zu einer Klimaneutralität im Stromsektor bis
zum Jahr 2050 sowie aufgrund der aufgekommenen Schwierigkeiten bei der Gewährleistung
einer Versorgungssicherheit infolge der aktuellen militärischen
Auseinandersetzungen sieht die Verwaltung nunmehr aber dringenden
Handlungsbedarf, eine unabhängigere Stromversorgung für ihre Bürgerschaft und
die ortsansässigen Unternehmen zu gewährleisten und bestmöglich zu
unterstützen, so auch durch den Ausbau der Windenergieerzeugung im
Gemeindegebiet.
Etliche
der in Aschersleben ansässigen großen Industrieunternehmen bemühen sich derzeit
maßgeblich um die ortsnahe Nutzung erneuerbarer Energien zur
Eigenstromversorgung. Deren Absichten sollen in Abstimmung mit raumordnerischen
und städtebaulichen Belangen gebündelt werden.
Damit
dennoch keine neuen Gebiete für die Windenergieerzeugung entstehen, durch die
die visuelle Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in und um Aschersleben
weiter erhöht werden würde, sieht die Verwaltung das Potential, das bestehenden
Vorranggebiet (mit der Wirkung von Eignungsgebieten) III ‚Reinstedt-Ermsleben‘
des maßgeblichen Regionalen Entwicklungsplanes Harz (REP Harz) in östlicher
Richtung zu erweitern. Durch diese Erweiterung könnten bei einer geordneten und
abgestimmten Planung relativ schnell neue Windenergieanlagen entstehen, die von
der bereits vorhandenen Struktur mit Zuwegungen und der netztechnischen Infrastruktur
profitieren können. Im dem 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes
für die Planungsregion Magdeburg war die Ausweisung des Vorranggebietes II’
Aschersleben-West‘ als östliche Erweiterung des Vorranggebietes III
‚Reinstedt-Ermsleben‘ des REP Harz bereits vorgesehen.
Zur
Beschleunigung des Planungsprozesses soll die SAB-Projektentwicklung GmbH &
Co.KG, die mit mehreren Betreibergesellschaften das Gros der in diesem Gebiet
befindlichen Windenergieanlagen betreibt, beauftragt werden, die erforderlichen
Schritte einzuleiten. Einer dieser Schritte ist ein bei der Regionalen
Planungsgemeinschaft Magdeburg zu stellender Antrag auf Einleitung eines
Zielabweichungsverfahrens, mit dem Ziel, die raumordnerischen Voraussetzungen
für die Errichtung von zusätzlichen Windenergieanlagen in einer östlichen
Erweiterung des Vorranggebietes III ‚Reinstedt-Ermsleben‘ des REP Harz zu
schaffen.
Diesen
Antrag sollte die Stadt Aschersleben unterstützen.
In
diesem Zusammenhang muss sie ihre in Bezug auf das Vorranggebiet II ‚Aschersleben-West‘
abgegebene Stellungnahme vom 08.04.2021 zum 2. Entwurf des Regionalen
Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg, in der sie eine
Ausweisung dieses Vorranggebietes abgelehnt hatte (vgl.
BV-Nr. VII/0280/21), revidieren. Nunmehr sollte sie die in dem 2. Entwurf
beabsichtigte Abgrenzung befürworten.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
-
Entwurf
des Schreibens zur Unterstützung des Antrages auf Zielabweichung vom
rechtswirksamen Regionalen Entwicklungsplan Harz
-
Lageplan
des Gebietes der Zielabweichung (identisch mit dem Vorranggebiet II ‚Aschersleben-West‘
des 2. Entwurfes des REP Magdeburg
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die mit entsprechendem Schreiben an
die Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg (Anlage 1) geäußerte
Unterstützung des Antrages der SAB-Projektentwicklung GmbH & Co.KG auf
Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens mit dem Ziel, die raumordnerischen
Voraussetzungen für die Errichtung von zusätzlichen Windenergieanlagen in östlicher
Erweiterung des Vorranggebietes III ‚Reinstedt-Ermsleben‘ des Regionalen
Entwicklungsplanes Harz zu schaffen (Anlage 2).
2. Die in Bezug auf das Vorranggebiet II
‚Aschersleben-West‘ abgegebene Stellungnahme vom 08.04.2021 zum 2. Entwurf
des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg
(BV-Nr. VII/0280/21), nach der eine Ausweisung dieses Vorranggebietes
abgelehnt wurde, wird revidiert.
3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt,
erforderliche Schritte und Handlungen zur weiteren Unterstützung dieses
Antrages auf Zielabweichung zu unternehmen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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