Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0454/22
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Am 08. 05. 2022 wurde in der Stadt Aschersleben die Wahl zum Oberbürgermeister durchgeführt.

 

Da keiner der Bewerber dabei die erforderliche Mehrheit erreicht hat, erfolgte am 22. 05. 2022 die Stichwahl.

 

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Aschersleben hat in seiner Sitzung am 23. 05. 2022 das endgültige Wahlergebnis der Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben festgestellt und ermittelt, dass Herr Steffen Amme zum Oberbürgermeister gewählt worden ist.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses erfolgte gemäß § 21 Abs. 1 Satz 7 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben am 25. 05. 2022 im Amtsblatt für den Salzlandkreis mit dem Hinweis, dass binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben werden kann.

 

Die 14-tägige Einspruchsfrist gemäß § 50 Abs. 2 KWG LSA endete somit am 08. 06. 2022.

 

Innerhalb dieser Frist wurden keine Einwendungen gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben.

 

Gemäß §§ 51 Abs. 1 Satz 3, 52 Abs. 1 KWG LSA hat der Stadtrat der Stadt Aschersleben die Entscheidung über Wahleinsprüche und die Gültigkeit der Wahl zum Oberbürgermeister zu treffen.

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor.

 

Die Wahl ist gültig.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: