Mit Runderlass vom 15. 10. 2020 hat das Ministerium für Inneres und Sport
Möglichkeiten zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung aller
Jahresabschlüsse bis einschließlich für den Jahresabschluss 2020 geschaffen.
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 25. 11. 2020 – Vorlage-Nr. VII/0242/20
– Beschluss-Nr. 208/20 – entschieden, von den Erleichterungen zur
Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse Gebrauch zu
machen.
Am 23. 02. 2022 wurde der Jahresabschluss 2013 durch den Stadtrat
bestätigt.
Der Jahresabschluss 2014 wird zur Zeit fertiggestellt.
Trotz der bisherigen Kraftaufwendungen im Rahmen des Umstellungsprozesses
zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens bestehen bei
vielen Kommunen nach wie vor erhebliche Rückstände bei der Aufstellung und
Prüfung der Jahresabschlüsse.
Da es im Zusammenhang mit dem Kommunalen Finanzausgleich zwingend
erforderlich ist, eine größtmögliche Zahl an Jahresabschlüssen ab dem
Haushaltsjahr 2018 bis spätestens Mitte 2023 vorzulegen, hat das Ministerium
für Inneres und Sport mit dem in der Anlage beigefügten Erlass vom 22. 04. 2022
weitere Erleichterungen zugelassen.
Da gemäß diesem Runderlass spätestens für das Haushaltsjahr 2022 der
Jahresabschluss vollständig aufzustellen und bis zum 30. 06. 2023 dem
Rechnungsprüfungsamt zu übergeben ist, soll von den im Beschlussvorschlag
genannten Erleichterungen Gebrauch gemacht werden, um dieses Ziel erreichen zu
können.
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Oberbürgermeister
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Über die bereits mit Beschluss des
Stadtrates vom 25. 11. 2020 – Beschluss-Nr. 208/20 (Vorlage-Nr. VII/0242/20) in
Anspruch genommenen Erleichterungen werden die folgenden weiteren
Erleichterungen bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse vorgenommen:
a) Die Jahresabschlüsse der
Haushaltsjahre 2014 – 2017 werden in der Weise verkürzt, dass nur die
Finanzrechnung, ein Anlagennachweis sowie ein Nachweis der erhaltenen
investiven Fördermittel zur Prüfung vorgelegt werden.
Hierbei ist sicher zu
stellen, dass die Daten der Jahresabschlüsse ab dem Haushaltsjahr 2018
unabhängig von der Nutzung weiterer Erleichterungen korrekt ermittelt werden.
b) Für die Jahresabschlüsse bis zum
Haushaltsjahr 2021 werden alle Mittel der Investitionspauschale ausschließlich
im Sonderposten „Pauschale Zuwendungen“ bilanziert.
c) Alle vom Stadtrat mit Beschluss-Nr.
208/20 getroffenen Erleichterungen sowie die unter vorstehenden Buchstaben a)
und b) genannten weiteren Erleichterungen werden zusätzlich auch für den
Jahresabschluss 2021 angewandt.
2. Alle rückständigen Jahresabschlüsse sind
schnellstmöglich nach deren jeweiliger Aufstellung dem Rechnungsprüfungsamt
vorzulegen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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