Betreff
Entscheidung über Spendenannahme für die Jugendeinrichtungen dere Stadt Aschersleben (Kernstadt und Ortsteile)
Vorlage
VII/0441/22
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

„Ramdohr’s milde Stiftung“ hat der Stadt Aschersleben am 04. 05. 2022 einen Betrag in Höhe von 4.500 Euro überwiesen. Diese Spende soll für die Jugendeinrichtungen der Stadt Aschersleben (Kernstadt und Ortsteile) verwendet werden.

Nach § 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten.

Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert 10.000 Euro nicht übersteigt.

Die nach der Rechtsprechung zu § 331 StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass über die Annahme der Zuwendung in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52 Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar. Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten.


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Oberbürgermeister

Anlagen:


Beschlussvorschlag:

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende „Ramdohr’s milder Stiftung“ in Höhe von 4.500 Euro für die Jugendeinrichtungen der Stadt Aschersleben (Kernstadt und Ortsteile).

Entsprechend des Spender-Wunsches sollen die Gelder wie folgt eingesetzt werden:

  1. für die Jugendclubs „Melle“, „Wassertormühle“ und Walkmühlenweg jeweils 1.000 Euro;
  2. für die Jugendeinrichtungen der Ortsteile der Stadt Aschersleben 1.500 Euro.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: