Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH
Vorlage
VII/0440/22
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 6% neben der Stadt Seeland Mitgesellschafterin der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH.

 

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss von der wires GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Halle/Saale.

 

Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 22. März 2022 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der Aufsichtsratssitzung am 23. Mai 2022 wurde der Jahresabschluss ausführlich beraten und zur Beschlussfassung an die Gesellschafterversammlung weitergeleitet.

 

 

Zum Geschäftsjahr 2021:

 

Das Jahr 2021 war bekanntermaßen das zweite Jahr in Folge der weltweiten Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen gekennzeichnet. Die Saison konnte aufgrund der Öffnungsverbote durch die Corona-Verordnungen erst mit fast 2 Monaten Verspätung und nicht wie normalerweise mit der Ostereröffnung auf dem Abenteuerspielplatz beginnen.

 

Durch die Wiedereröffnung des Nordstrandes konnten erstmals wieder Veranstaltungen am Strand durchgeführt werden. Aufgrund der Corona-Verordnungen waren diese allerdings erst recht spät in der Saison und dann auch nur mit strengen Hygieneregeln und starken Begrenzungen der Besucherzahlen möglich. Durch diese Regeln konnte das wirtschaftliche Potential der Seeöffnung nicht optimal ausgenutzt werden.

 

Die Umsatzerlöse im Jahr 2021 sind mit 258 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr (Vj. 275 Tsd. EUR) leicht gesunken. Dies liegt sowohl in anhaltenden Einschränkungen und Auflagen durch die Corona-Pandemie als auch am wetterbedingten Rückgang der Besucherzahlen am Strandabschnitt und Abenteuerspielplatz begründet. Die Einnahmen aus Eintrittsgebühren sind gegenüber dem Vorjahr um 17 Tsd. EUR auf 104 Tsd. EUR gesunken. Durch die unterjährige Kündigung des Pachtvertrages der Arche Noah reduzieren sich die Erlöse aus Verpachtung im Vergleich zum Vorjahr um 6 Tsd. EUR. Dies wird durch die Erlöse aus Parkgebühren von 6 Tsd. EUR vollständig kompensiert.

 

Die Materialaufwendungen erhöhen sich um 24 Tsd. EUR auf 164 Tsd. EUR. Insbesondere erhöhte Aufwendungen für durchgeführte Veranstaltungen und gestiegener Instandhaltungsaufwand am Abenteuerspielplatz führten zu dieser Steigerung.

 

Der Personalaufwand verringerte sich um 10 Tsd. EUR auf 309 Tsd. EUR. Durch wetterbedingte Einschränkungen ergaben sich Einsparungen bei Rettungsschwimmern des Badestrandes. Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr durchschnittlich 11 Mitarbeiter (im Vorjahr 16).

 

Das Anlagevermögen verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 54 Tsd. EUR. Den Zugängen von 1 Tsd. EUR stehen planmäßige Abschreibungen von 54 Tsd. EUR gegenüber. Die Beteiligung der HASEG wurde um 1 Tsd. EUR außerplanmäßig wertberichtigt. Anlagenabgänge waren nicht zu verzeichnen.

 

Das Eigenkapital verringert sich durch den Jahresfehlbetrag um 62 Tsd. EUR auf 799 Tsd. EUR und ist mit 59,4 % (Anteil an der Bilanzsumme) als gut zu bezeichnen.

 

Die Prüfer schätzen die Liquiditätssituation der Gesellschaft als gesichert ein, weisen jedoch darauf hin, dass die Gesellschaft ihre finanziellen Verpflichtungen nur mit den Zuschüssen der Gesellschafter erfüllen kann.

 

Am Abenteuerspielplatz sind gesunkene Besucherzahlen und insbesondere die veränderte Besucherstruktur als Gründe für den Rückgang der Erlöse aus Eintrittsgeldern von 7 Tsd. EUR  maßgeblich. Umsatzeinbußen durch den vermehrten Besuch von Kinder-Gruppen und damit verbundenen geringeren Eintrittserlösen konnte durch die verstärkte Nutzung des vorgehaltenen Imbissangebots am Abenteuerspielplatzes positiv kompensiert werden (+13 Tsd. EUR). Die Erlöse aus Eintrittsgeldern am Badestrand verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 10 Tsd. EUR.

 

Der Ausbau des Vermietungsangebotes von Booten und Kanus führte zu gesteigerten Erlösen von  2 Tsd. EUR. Dass Anlagevermögen verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 54 Tsd. EUR. Den Zugängen im Anlagevermögen von 1 Tsd. EUR stehen Abschreibungen von ca. 55 Tsd. EUR gegenüber.

 

Die Zuschüsse der Gesellschafter betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 221.177,- EUR. Davon hatte die Stadt Aschersleben 2021 einen anteiligen Betrag von 11.784,- EUR zu leisten.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte keine Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie keine Tatsachen feststellen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Die Wirtschaftsprüfer weisen darauf hin, dass die Aufgabenerfüllung der Gesellschaft nur durch die Zuschüsse der Gesellschafter sichergestellt werden kann.

 

Letztlich sind aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für 2021 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlage:

(PDF – Datei im Ratsinformationssystem)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des Lageberichtes 2021 der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „wires GmbH“, Halle (Saale) geprüfte und mit einem uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH

 

a)      den Jahresabschluss zum 31.12.2021 festzustellen,

 

b)      den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer Herrn Sebastian Kruse für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten und

 

c)      dafür zu stimmen, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 62.277,52 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

1.1.1.22.5315000

11.784,- EUR Zuschuss 2021

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: