Aufgrund des
Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den
Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der
Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf
Entlastung durch die Gesellschafter.
Geprüft wurde
der Jahresabschluss von der wires GmbH Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft, Halle/Saale.
Diese Prüfung
hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 22. März 2022 der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der
Aufsichtsratssitzung am 23. Mai 2022 wurde der Jahresabschluss ausführlich
beraten und zur Beschlussfassung an die Gesellschafterversammlung weitergeleitet.
Zum
Geschäftsjahr 2021:
Das Jahr 2021
war bekanntermaßen das zweite Jahr in Folge der weltweiten Corona-Pandemie und der
damit einhergehenden Einschränkungen gekennzeichnet. Die Saison konnte aufgrund
der Öffnungsverbote durch die Corona-Verordnungen erst mit fast 2 Monaten
Verspätung und nicht wie normalerweise mit der Ostereröffnung auf dem
Abenteuerspielplatz beginnen.
Durch die
Wiedereröffnung des Nordstrandes konnten erstmals wieder Veranstaltungen am
Strand durchgeführt werden. Aufgrund der Corona-Verordnungen waren diese
allerdings erst recht spät in der Saison und dann auch nur mit strengen
Hygieneregeln und starken Begrenzungen der Besucherzahlen möglich. Durch diese
Regeln konnte das wirtschaftliche Potential der Seeöffnung nicht optimal
ausgenutzt werden.
Die Umsatzerlöse
im Jahr 2021 sind mit 258 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr (Vj. 275 Tsd. EUR)
leicht gesunken. Dies liegt sowohl in anhaltenden Einschränkungen und Auflagen
durch die Corona-Pandemie als auch am wetterbedingten Rückgang der
Besucherzahlen am Strandabschnitt und Abenteuerspielplatz begründet. Die
Einnahmen aus Eintrittsgebühren sind gegenüber dem Vorjahr um 17 Tsd. EUR auf
104 Tsd. EUR gesunken. Durch die unterjährige Kündigung des Pachtvertrages der
Arche Noah reduzieren sich die Erlöse aus Verpachtung im Vergleich zum Vorjahr
um 6 Tsd. EUR. Dies wird durch die Erlöse aus Parkgebühren von 6 Tsd. EUR
vollständig kompensiert.
Die
Materialaufwendungen erhöhen sich um 24 Tsd. EUR auf 164 Tsd. EUR. Insbesondere
erhöhte Aufwendungen für durchgeführte Veranstaltungen und gestiegener
Instandhaltungsaufwand am Abenteuerspielplatz führten zu dieser Steigerung.
Der
Personalaufwand verringerte sich um 10 Tsd. EUR auf 309 Tsd. EUR. Durch
wetterbedingte Einschränkungen ergaben sich Einsparungen bei Rettungsschwimmern
des Badestrandes. Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr durchschnittlich 11
Mitarbeiter (im Vorjahr 16).
Das
Anlagevermögen verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 54 Tsd. EUR. Den
Zugängen von 1 Tsd. EUR stehen planmäßige Abschreibungen von 54 Tsd. EUR
gegenüber. Die Beteiligung der HASEG wurde um 1 Tsd. EUR außerplanmäßig
wertberichtigt. Anlagenabgänge waren nicht zu verzeichnen.
Das Eigenkapital
verringert sich durch den Jahresfehlbetrag um 62 Tsd. EUR auf 799 Tsd. EUR und
ist mit 59,4 % (Anteil an der Bilanzsumme) als gut zu bezeichnen.
Die Prüfer
schätzen die Liquiditätssituation der Gesellschaft als gesichert ein, weisen
jedoch darauf hin, dass die Gesellschaft ihre finanziellen Verpflichtungen nur
mit den Zuschüssen der Gesellschafter erfüllen kann.
Am
Abenteuerspielplatz sind gesunkene Besucherzahlen und insbesondere die
veränderte Besucherstruktur als Gründe für den Rückgang der Erlöse aus
Eintrittsgeldern von 7 Tsd. EUR
maßgeblich. Umsatzeinbußen durch den vermehrten Besuch von
Kinder-Gruppen und damit verbundenen geringeren Eintrittserlösen konnte durch
die verstärkte Nutzung des vorgehaltenen Imbissangebots am
Abenteuerspielplatzes positiv kompensiert werden (+13 Tsd. EUR). Die Erlöse aus
Eintrittsgeldern am Badestrand verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 10
Tsd. EUR.
Der Ausbau des
Vermietungsangebotes von Booten und Kanus führte zu gesteigerten Erlösen
von 2 Tsd. EUR. Dass Anlagevermögen
verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 54 Tsd. EUR. Den Zugängen im
Anlagevermögen von 1 Tsd. EUR stehen Abschreibungen von ca. 55 Tsd. EUR
gegenüber.
Die Zuschüsse
der Gesellschafter betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 221.177,- EUR. Davon
hatte die Stadt Aschersleben 2021 einen anteiligen Betrag von 11.784,- EUR zu
leisten.
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte keine Unrichtigkeiten oder Verstöße
gegen gesetzliche Vorschriften sowie keine Tatsachen feststellen, die den
Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Die Wirtschaftsprüfer weisen darauf hin,
dass die Aufgabenerfüllung der Gesellschaft nur durch die Zuschüsse der
Gesellschafter sichergestellt werden kann.
Letztlich sind
aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung
die Entlastung für 2021 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit
gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.
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Oberbürgermeister
Anlage:
(PDF – Datei im
Ratsinformationssystem)
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2021 und des Lageberichtes 2021 der Seeland Gesellschaft für
Tagebauentwicklung mbH
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
- Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „wires GmbH“, Halle (Saale) geprüfte und
mit einem uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehene
Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Seeland Gesellschaft für
Tagebauentwicklung mbH wird zur Kenntnis genommen.
- Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der Seeland Gesellschaft für
Tagebauentwicklung mbH
a) den
Jahresabschluss zum 31.12.2021 festzustellen,
b) den
Aufsichtsrat und den Geschäftsführer Herrn Sebastian Kruse für das
Geschäftsjahr 2021 zu entlasten und
c) dafür zu
stimmen, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 62.277,52 EUR auf neue Rechnung
vorgetragen wird.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
1.1.1.22.5315000 11.784,-
EUR Zuschuss 2021 |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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