Betreff
Richtlinie über die Gewährung eines Sozial- und Familienpasses
Vorlage
VII/0426/22
Aktenzeichen
13-sch/mo
Art
Beschlussvorlage

Die Richtlinie über die Gewährung eines Sozial- und Familienpasses der Stadt Aschersleben wurde am 04.05.2005 durch den Stadtrat der Stadt Aschersleben beschlossen.

 

Nach nunmehr 17 Jahren Bestandskraft ergeben sich neue gesetzliche Grundlagen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) für die Festlegung der Anspruchsberechtigung für den Sozial- und Familienpass. Auch das Asylbewerberleistungsgesetz sowie die Bezieher von Wohngeld sollen künftig eine Berücksichtigung bei der Ausstellung eines Sozial- und Familienpasses finden.

 

Die Ausgabe des Sozial- und Familienpasses erfolgt nach der als Anlage beigefügten Richtlinie.

 

Mit dem Sozial- und Familienpass wird ermäßigter Eintritt in städtische Einrichtungen und bei städtischen Veranstaltungen gewährt.

 

Zur Information sind ein Muster des derzeitigen Sozialpasses sowie der Antrag auf dessen Erstausstellung beigefügt.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

Richtlinie über die Gewährung eines Sozial- und Familienpasses

Muster Sozial- und Familienpass

Antrag auf Aufstellung eines Sozial- und Familienpasses


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Richtlinie über die Gewährung eines Sozial- und Familienpasses der Stadt Aschersleben.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: