Betreff
Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0423/22
Art
Beschlussvorlage

 

Die Entwicklung des Klimas erfordert auf allen gesellschaftlichen Ebenen wachsende Aufmerksamkeit. Alle Akteure sind gefordert, innerhalb ihres Einflussbereichs einen Beitrag zu leisten, um der globalen Verschärfung der Klimabedingungen wirksam entgegenzuwirken.

 

Hauptziel ist dabei die Erfüllung der Zielstellung des Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

§ 3 (2) in dem festgelegt ist, bis zum Jahr 2045 die Treibhausgasemissionen so weit zu minder, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird.

 

Die Stadt Aschersleben wird sich mit der Erstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzepts dieser Aufgabe stellen. Ein Klimaschutzkonzept für die Stadt soll ungenutzte Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen in der Kommune identifizieren, kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzeigen und die Umsetzung der identifizierten Maßnahmen initialisieren. Damit wird das Konzept eine organisatorische Grundlage für die Handlungen der Kommune im Bereich Klimaschutz bieten.

 

Die identifizierten Maßnahmen werden in einem Katalog zusammengefasst. Die darin aufgezeigten gewichteten Handlungsoptionen sollen sukzessive abgearbeitet werden. Neben dem Klimaschutzaspekt werden sich viele der gängigen Klimaschutzmaßnahmen auch positiv auf die kommunale Energieeffizienz auswirken und können gleichzeitig einen Beitrag zur Entlastung des Haushalts von fortlaufenden Kosten darstellen.

 

Die Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes ist eine Schnittstellenaufgabe, die durch eine qualifizierte Klimaschutzmanagerin/ Klimaschutzmanager organisiert werden soll. Diese/ dieser koordiniert alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung, kommuniziert mit verwaltungsexternen Akteuren sowie externen Dienstleistern, informiert sowohl verwaltungsintern als auch extern über die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und initiiert Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit.

 

Zur Finanzierung des Vorhabens soll ein Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) an das Bundesministerium Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Fördermaßnahme Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) im Förderbereich 4.1.8 a) Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements/ Erstvorhaben gestellt werden. Es soll die erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen beantragt werden, da Städte, welche sich nachweislich in einer Haushaltsnotlage befinden, aktuell eine 100-prozentrige Förderung für die Maßnahme erhalten können.

 

Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) unterstützt die Stadt bei der Beantragung der Förderung und reduziert damit den internen Aufwand zur Erstellung des Zuwendungsantrags erheblich. Im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts können später Fördermittel für weitere, insbesondere investive Maßnahmen beantragt werden.

 

Um den Zuwendungsgegebenheiten Rechnung zu tragen, wird die Einstellung einer Klimaschutzmanagerin/ eines Klimaschutzmanagers (m/w/d) als zusätzliche Personalstelle unter der Voraussetzung beabsichtigt, dass die Antragstellung einer positiven Bewilligung durch den Zuwendungsgeber unterliegt. Eine befristete Freistellung eines Beschäftigten innerhalb der Verwaltung für die Erfüllung dieser Aufgabenstellung ist aus fehlenden Kapazitätsgründen nicht zu sichern. Bei der Antragstellung geht die Verwaltung von der Möglichkeit der Beanspruchung des max. Bewilligungszeitraums (2 Jahre) für die Stelle aus.

 


 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Beantragung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und zur befristeten Einstellung eines Klimaschutzbeauftragten.

 

2.    Bei Zuwendungszusage soll eine Klimaschutzmanagerin/ Klimaschutzmanager (m/w/d) in der Stadtverwaltung eingestellt werden, welche ein Klimaschutzkonzept für die Stadt erstellt, begleitende Prozesse organisiert und mindestens ein Projekt, idealerweise mehrere, aus dem Maßnameplan des Konzepts umsetzt.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: