Im Rahmen des Projektes Bestehornpark wurde die ehemalige Industriebrache
„OPTIMA“ von 2003 bis 2017 zu einem Bildungszentrum entwickelt und ausgebaut.
Hierzu gehören neben sanierten Gebäuden (Haus A, Dreibogentor, Alte Tischlerei,
Montessori Schule, Christliche Grundschule), der Neubau des Riegels
einschließlich Kopfbau und der Sporthalle, sowie neugestaltete Freiflächen.
Derzeit werden diese Anlagen wie folgt genutzt:
Haus A Gemeinschaftsschule
Adam-Olearius, Fachhochschule Polizei, Tiefgarage
Kopfbau Kreativwerkstatt,
Tagungsräume, Gemeinschaftsschule Adam-Olearius, Fachhochschule Polizei
Riegel Kreativwerkstatt,
Grafikstiftung Neo Rauch, Mensa
Dreibogentor Hort
der Gemeinschaftsschule Adam-Olearius, Fachhochschule Polizei, freie
Büroflächen wurde an kleinere Unternehmen vermietet
Alte Tischlerei Stadtverwaltung
(Hoch- und Tiefbauamt, Kommunaler Ordnungsdienst), Schulungsräume Novotech,
Impfstation
Montessori Schule Grundschule
in freier Trägerschaft
Christliche Grundschule Grundschule
in freier Trägerschaft
Sporthalle Schulen
des Bildungszentrums Bestehornpark, Gymnasium Stephaneum, Vereine
Freiflächen Schulen
des Bildungszentrums Bestehornpark (als Sport- und Pausenfläche), Vereine (als
Sportfläche), Sonstige Dritte (als Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche)
Der überwiegende
Teil der Gebäude- und Freiflächen wird hauptsächlich durch die
„Adam-Olearius-Schule“ als staatlich anerkannte Gemeinschaftsschule in freier
Trägerschaft genutzt. Um verlässlicher planen zu können und um die schulischen
Angebote in entsprechenden Räumlichkeiten zeitgemäß umsetzen zu können, hat der
Trägerverein Adam-Olearius-Schule e. V. mit Schreiben vom 30. Juni 2021 einen
verbindlichen Kaufantrag gestellt (s. Anlage). Dementsprechend beabsichtigt der
Schulträger das Haus A einschließlich Kopfbau und das als Mensa genutzte
Erdgeschoss des Riegels zu kaufen. Darüber hinaus besteht Interesse am Erwerb
von Freiflächen und der Sporthalle. Voraussetzung für den tatsächlichen Erwerb
ist die Höhe bzw. Finanzierbarkeit des Kaufpreises.
Am
09. September 2021 fand ein Gespräch zum Kaufantrag mit dem Trägerverein statt.
Hier wurde er über die vorläufig ermittelten Gebäudewerte informiert. Grundlage
dieser Ermittlung ist die Sachwertrichtlinie des Bundes vom 05. September 2012.
Gleichzeitig erfolgte der Hinweis, dass einem Verkauf durch den
Fördermittelgeber nur zugestimmt wird, wenn die zu erwerbenden Objekte dem
Zuwendungszweck entsprechend genutzt werden. Die Zeiträume ergeben sich aus den
jeweiligen Zuwendungsbescheiden. Sie enden je nach Fertigstellung des Objektes
zwischen 2036 und 2042.
Gemäß
§ 115 Abs. 1 KVG-LSA darf die Stadt Vermögensgegenstände veräußern, die sie zur
Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht. Sie dürfen in der
Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden.
Die
zum Kauf beantragten Objekte werden von der Stadt nicht für die Erfüllung ihrer
Pflichtaufgaben benötigt. Ausnahme bilden die vom Gymnasium Stephaneum
mitgenutzte Sporthalle einschließlich eines Teils der Freiflächen. Für alle
übrigen Objekte ist der Verkauf grundsätzlich zulässig.
Der
Verkaufswert ist im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens zu ermitteln. Mit der
Erstellung dieses Gutachtens ist der Gutachterausschuss des Landes
Sachsen-Anhalt beauftragt.
Auf Anfrage
hat das Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde mitgeteilt, dass der
Verkauf an die Adam-Olearius-Schule auch ohne Ausschreibung zulässig ist, da es
sich hier um den Hauptnutzer handelt. Mit dem Grundsatzbeschluss wird die Basis
für weitere Gespräche mit dem Kaufinteressenten geschaffen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Kaufantrag der Adam-Olearius-Schule
Beschlussvorschlag:
- Dem teilweisen Verkauf des „Bildungszentrums
Bestehornpark“ an den Träger der Adam-Olearius-Schule wird
zugestimmt.
- Der Oberbürgermeister wird mit
den Vorbereitungen eines Kaufvertrages beauftragt.
- Der Verkaufswert hat mindestens
dem Ergebnis des Verkehrswertgutachtens zu entsprechen.
- Der Stadtrat ist regelmäßig über
den Stand der Vorbereitungen zu informieren.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
Herr
Schütze |
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