Das Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt schreibt für das Prüfungswesen allgemeingültige Grundsätze fest,
auf deren Basis die örtliche Rechnungsprüfungsordnung die Stellung,
Zusammensetzung und die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes sowie die
Befugnisse und das Verfahren bei der Durchführung von Prüfungen regelt.
Bedingt durch die im Einzelnen vom Gesetzgeber
veranlassten Änderungen in der Kommunalverfassung für das Land Sachsen-Anhalt,
einschließlich erlangter Kenntnisse und gesammelter Erfahrungswerte im
täglichen Arbeitsprozess, ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit einer
umgehenden Aktualisierung der zum 22.03.2006 in Kraft getretenen
Rechnungsprüfungsordnung, wodurch sich deren Überarbeitung unumgänglich machte.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Rechnungsprüfungsordnung
der Stadt Aschersleben
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Rechnungsprüfungsordnung der
Stadt
Aschersleben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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