Die Stadt Aschersleben verfolgt bereits seit längerem
das Ziel, den städtebaulichen Missstand in dem ungeordneten Bereich der
Freifläche an der Darre mitten in der historischen Altstadt zu beseitigen. Hintergrund
sind Überlegungen, die Fläche unter Berücksichtigung des aktuell schon
vorhandenen und sich eventuell künftig ergebenden Stellplatzbedarfs überwiegend
wieder zu bebauen, um zentrale innerstädtische Nutzungen anzusiedeln. Hierbei
soll auch die Möglichkeit untersucht werden, auf dem Areal eine Tiefgarage
vorzusehen. Darüber hinaus soll am Burgplatz eine hochwertige Platz- und
Straßenraumgestaltung vorbereitet werden.
Aufgrund der Größe der Fläche kann eine städtebauliche
Ordnung nur mithilfe eines Bebauungsplanes geschaffen werden. Die Möglichkeit
einer Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit eventueller Bauvorhaben über den § 34
BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile) besteht in diesem Fall nicht.
Mit dem Aufstellungsbeschluss soll einerseits das
Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden und andererseits ein Signal an die
Öffentlichkeit abgegeben werden, dass dieser Teil der historischen Altstadt
Ascherslebens keineswegs in Vergessenheit geraten ist, sondern möglichst in den
nächsten Jahren umgestaltet werden soll. Mit dem Bebauungsplan soll die
planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung
geschaffen werden.
In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden auch
die anliegenden Straßen Über den Steinen, Oelstraße und An der Darre sowie der
nördliche Teil des Burgplatzes mit der Einmündung der Straße Vor dem Steintor aufgenommen,
um bei Bedarf auch eine Neuordnung der Erschließung in Abhängigkeit von der Quartiersgestaltung
vornehmen zu können.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Baugebiet
als Gemischte Baufläche dargestellt. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes
ist voraussichtlich nicht erforderlich.
Der Bebauungsplan soll als sogenannter Bebauungsplan
der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des
vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB.
Danach soll von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB
abgesehen werden. Gleichwohl soll sich die Öffentlichkeit im Vorfeld der
öffentlichen Auslegung des Entwurfes über die allgemeinen Ziele und Zwecke
sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und zur Planung
äußern können. Der Zeitpunkt und Ort hierfür sowie die öffentliche Auslegung
des Entwurfs sind rechtzeitig bekanntzumachen. In dem vereinfachten Verfahren
soll weiterhin von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem
Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2
Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
sowie von der zusammenfassenden Erklärung zu dem Plan abgesehen werden.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Räumlicher Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 45 „An der Darre“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
1. Für das „An
der Darre“ gelegene und als Parkplatz genutzte Gebiet soll der gleichnamige
Bebauungsplan Nr. 45 aufgestellt werden. Der räumliche Geltungsbereich
erstreckt sich von den Straßen Vor dem Steintor und Über den Steinen bis zur
Straße An der Darre (einschließlich der Straßen selbst) sowie von der Oelstraße
bis zum Burgplatz. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 7.300 m².
Im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes befinden sich somit die im Übersichtsplan umgrenzten Flurstücke
der Gemarkung Aschersleben:
Flur 51:
Flurstücke 34/3 und 35/1 beide teilweise (Vor dem Steintor, Über den Steinen)
Flur 62:
Flurstücke 22, 23, 24, 25, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 44, 45, 46, 47,
197 teilweise (Über den Steinen), 198 teilweise (Oelstraße), 215/26,
216/27, 238, 240, 242, 319 teilweise (Zippelmarkt)
2.
Es werden folgende Planziele angestrebt:
-
Sicherstellung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bei der Umnutzung des Areals
-
Steuerung
der städtebaulichen Gestalt einer Wiederbebauung
-
baukulturelle
Erhaltung und Entwicklung des Ortsbildes
3. Das Verfahren soll als Bebauungsplan
der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
durchgeführt werden, da die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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