Betreff
Bebauungsplan Nr. 45 "An der Darre" - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VII/0410/22
Aktenzeichen
III/30-21-45/Sz
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben verfolgt bereits seit längerem das Ziel, den städtebaulichen Missstand in dem ungeordneten Bereich der Freifläche an der Darre mitten in der historischen Altstadt zu beseitigen. Hintergrund sind Überlegungen, die Fläche unter Berücksichtigung des aktuell schon vorhandenen und sich eventuell künftig ergebenden Stellplatzbedarfs überwiegend wieder zu bebauen, um zentrale innerstädtische Nutzungen anzusiedeln. Hierbei soll auch die Möglichkeit untersucht werden, auf dem Areal eine Tiefgarage vorzusehen. Darüber hinaus soll am Burgplatz eine hochwertige Platz- und Straßenraumgestaltung vorbereitet werden.

Aufgrund der Größe der Fläche kann eine städtebauliche Ordnung nur mithilfe eines Bebauungsplanes geschaffen werden. Die Möglichkeit einer Beurteilung der Genehmigungs­fähigkeit eventueller Bauvorhaben über den § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) besteht in diesem Fall nicht.

Mit dem Aufstellungsbeschluss soll einerseits das Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden und andererseits ein Signal an die Öffentlichkeit abgegeben werden, dass dieser Teil der historischen Altstadt Ascherslebens keineswegs in Vergessenheit geraten ist, sondern möglichst in den nächsten Jahren umgestaltet werden soll. Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden auch die anliegenden Straßen Über den Steinen, Oelstraße und An der Darre sowie der nördliche Teil des Burgplatzes mit der Einmündung der Straße Vor dem Steintor aufgenommen, um bei Bedarf auch eine Neuordnung der Erschließung in Abhängigkeit von der Quartiersgestaltung vornehmen zu können.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Baugebiet als Gemischte Baufläche dargestellt. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist voraussichtlich nicht erforderlich.

Der Bebauungsplan soll als sogenannter Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Danach soll von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Gleichwohl soll sich die Öffentlichkeit im Vorfeld der öffentlichen Auslegung des Entwurfes über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und zur Planung äußern können. Der Zeitpunkt und Ort hierfür sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs sind rechtzeitig bekanntzumachen. In dem vereinfachten Verfahren soll weiterhin von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung zu dem Plan abgesehen werden.


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 „An der Darre“

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Für das „An der Darre“ gelegene und als Parkplatz genutzte Gebiet soll der gleichnamige Bebauungsplan Nr. 45 aufgestellt werden. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich von den Straßen Vor dem Steintor und Über den Steinen bis zur Straße An der Darre (einschließlich der Straßen selbst) sowie von der Oelstraße bis zum Burgplatz. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 7.300 m².

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich somit die im Übersichtsplan umgrenzten Flurstücke der Gemarkung Aschersleben:

Flur 51: Flurstücke 34/3 und 35/1 beide teilweise (Vor dem Steintor, Über den Steinen)

Flur 62: Flurstücke 22, 23, 24, 25, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 44, 45, 46, 47, 197 teilweise (Über den Steinen), 198 teilweise (Oelstraße), 215/26, 216/27, 238, 240, 242, 319 teilweise (Zippelmarkt)

2.      Es werden folgende Planziele angestrebt:

-           Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bei der Umnutzung des Areals

-           Steuerung der städtebaulichen Gestalt einer Wiederbebauung

-           baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Ortsbildes

3.      Das Verfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, da die Voraussetzungen hierfür vorliegen.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: