Die
Anträge für 87 raumlufttechnische Anlagen (RLT- Anlagen) in den Schulen der
Stadt Aschersleben wurden am 06.08.2021 gestellt und mit den Zuwendungsbescheiden
vom 03.09.2021 erfolgte die Bewilligung. Bei der Antragstellung wurde mit
15.000,00 EUR für jede stationäre Anlage gerechnet, insgesamt also 1.305.000,00
EUR.
Der
Förderhöchstsatz beträgt 80%.
Zwei
Ingenieurbüros wurden mit der Planung der RLT – Anlagen in den Schulen
beauftragt. Die aktuellen Kostenberechnungen der Büros liegen über den geschätzten Kosten, welche
die Grundlage für die Fördermittelanträge bildeten. Auch bei der Ausschreibung
der Anlagen in den Kindertagesstätten waren höhere Kosten zu verzeichnen und
zusätzliche Mittel mussten bereitgestellt werden.
Es
ist anzunehmen, dass die erhöhte Preisbildung der derzeitigen Markt- und
Wettbewerbssituation geschuldet ist. Weiterhin war das Honorar für die
Planungsleistungen bei der Gesamtausgabe nicht enthalten. Somit ergeben sich
zusätzliche Kosten für die Planung, die
Lieferung und den Einbau der RLT – Anlagen.
Eine
überplanmäßige Auszahlung in Höhe von insgesamt 139.200,00 EUR ist
erforderlich, um die Eigenanteile (20%) zur Gesamtfinanzierung zu sichern.
Dabei
entfallen auf:
1.
Grundschulen 2.1.1.10/
1077.7851000 70.400,00 EUR (44
RLT- Anlagen)
2.
Gymnasium
„Stephaneum“ 2.1.7.10/
1077.7851000 68.800,00 EUR (43
RLT– Anlagen)
Die
Deckung erfolgt aus der Haushaltstelle 6.1.1.10.4131000 Sonstige allgemeine
Zuweisungen vom Land für coronabedingte Steuermindereinnahmen.
Insgesamt
belaufen sich die Mehrkosten nach heutiger Kostenschätzung auf 696.000,00 EUR.
Die zur Gesamtfinanzierung notwendigen 556.800,00 EUR sollen über die
Bundesförderung gesichert werden.
Es
wurden neue Anträge für die einzelnen Schulen auf Grund der
Kostenerhöhungen beim Zuwendungsgeber,
dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der
Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Überplanmäßige Auszahlung zur
Deckung der Mehrkosten für den Eigenanteil für den Einbau der
raumlufttechnischen Anlagen in den Schulen der Stadt Aschersleben in Höhe von
1. Grundschulen 2.1.1.10/1077.7851000 in Höhe von 70.400,00
EUR
2. Gymnasium
„Stephaneum“
2.1.7.10./1077.7851000 in Höhe von 68.800,00 EUR
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
2.1.1.10/
1077.7851000 |
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Buchungsstelle |
2.1.7.10/
1077.7851000 |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
2.1.1.10/1077.6810001 |
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Buchungsstelle |
2.1.7.10/1077.6810001 |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
6.1.1.10.4131000 |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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