Betreff
Überplanmäßige Auszahlung - Einbau von raumlufttechnischen Anlagen in den Schulen der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0386/21
Art
Beschlussvorlage

Die Anträge für 87 raumlufttechnische Anlagen (RLT- Anlagen) in den Schulen der Stadt Aschersleben wurden am 06.08.2021 gestellt und mit den Zuwendungsbescheiden vom 03.09.2021 erfolgte die Bewilligung. Bei der Antragstellung wurde mit 15.000,00 EUR für jede stationäre Anlage gerechnet, insgesamt also 1.305.000,00 EUR.

Der Förderhöchstsatz beträgt 80%.

 

Zwei Ingenieurbüros wurden mit der Planung der RLT – Anlagen in den Schulen beauftragt. Die aktuellen Kostenberechnungen der Büros  liegen über den geschätzten Kosten, welche die Grundlage für die Fördermittelanträge bildeten. Auch bei der Ausschreibung der Anlagen in den Kindertagesstätten waren höhere Kosten zu verzeichnen und zusätzliche Mittel mussten bereitgestellt werden.

Es ist anzunehmen, dass die erhöhte Preisbildung der derzeitigen Markt- und Wettbewerbssituation geschuldet ist. Weiterhin war das Honorar für die Planungsleistungen bei der Gesamtausgabe nicht enthalten. Somit ergeben sich zusätzliche Kosten für die Planung,  die Lieferung und den Einbau der RLT – Anlagen.

 

Eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von insgesamt 139.200,00 EUR ist erforderlich, um die Eigenanteile (20%) zur Gesamtfinanzierung zu sichern.

 

Dabei entfallen auf:

 

1.      Grundschulen                                     2.1.1.10/ 1077.7851000        70.400,00 EUR    (44 RLT- Anlagen)

2.      Gymnasium „Stephaneum“                 2.1.7.10/ 1077.7851000       68.800,00  EUR   (43 RLT– Anlagen)

 

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltstelle 6.1.1.10.4131000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land für coronabedingte Steuermindereinnahmen.

 

Insgesamt belaufen sich die Mehrkosten nach heutiger Kostenschätzung auf 696.000,00 EUR. Die zur Gesamtfinanzierung notwendigen 556.800,00 EUR sollen über die Bundesförderung gesichert werden.

Es wurden neue Anträge für die einzelnen Schulen auf Grund der Kostenerhöhungen  beim Zuwendungsgeber, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt.

 

 


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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Überplanmäßige Auszahlung zur Deckung der Mehrkosten für den Eigenanteil für den Einbau der raumlufttechnischen Anlagen in den Schulen der Stadt Aschersleben  in Höhe von

 

1.      Grundschulen                               2.1.1.10/1077.7851000 in Höhe von 70.400,00 EUR

2.      Gymnasium „Stephaneum“           2.1.7.10./1077.7851000 in Höhe von 68.800,00 EUR

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

2.1.1.10/ 1077.7851000

 

 

Buchungsstelle

2.1.7.10/ 1077.7851000 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

2.1.1.10/1077.6810001

 

 

Buchungsstelle

2.1.7.10/1077.6810001

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

6.1.1.10.4131000           

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: