Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0384/21
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat hat am 01. 12. 2021 anlässlich der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2022 mit Antrags-Nr. VII/0306/21/7 auf Antrag des Stadtrates Dr. Planert, CDU-Fraktion, entschieden, dass für Hunde, die im Tierheim erworben worden sind, auf Antrag zeitlich befristet eine Steuerbefreiung gewährt wird.

 

In Umsetzung dieses Beschlusses wird hiermit die Satzung zur 1. Änderung der Hundesteuersatzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Aschersleben.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: