Betreff
Überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für den Bereich Kindertageseinrichtungen
Vorlage
VII/0367/21
Art
Beschlussvorlage

Gem. § 11 KiFöG wird die Förderung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise), die Gemeinden und die Eltern finanziert.  Die Gemeinden haben davon gem. §12b KiFöG den Finanzbedarf zu tragen, der durch die in ihrem Gebiet wohnenden Kinder entsteht und nicht durch Zuweisungen bzw. Kostenbeiträge gedeckt wird.

Grundlage für die Ermittlung des Finanzbedarfs sind die jährlichen Gesamtkosten der Einrichtung und die Anzahl der belegten Plätze. Hieraus ermittelt der Landkreis für jede Betreuungsart und den angenommenen Betreuungsumfang so genannte Pro-Platz-Kosten. Diese werden monatlich mit der entsprechenden Anzahl der Kinder multipliziert, für die ein Betreuungsvertrag besteht.

 

Daraus ergibt sich ein Gesamtbedarf in Höhe von                                        11.788.989,10 EUR

Abzüglich des Planansatz von                                                                       11.415.500,00 EUR

beträgt der Mehrbedarf                                                                                      373.489,10 EUR

 

Dieser ergibt sich daraus, dass die Ergebnisse der Verhandlungen mit dem Salzlandkreis über die Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen in der Regel erst Anfang des Jahres abgeschlossen sind und somit in den Haushaltsplanungen in der konkreten Höhe nicht berücksichtigt werden können.

 

Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt aus den in der Anlage 1 beigefügten Buchungsstellen.

       

 

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Anlage 1 - Übersicht Buchungsstellen


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für die Defizitausgleiche der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft in Höhe von 373.489,10 EUR.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle 3.6.5.11.5318000

     11.415.500,00 EUR

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

373.489,10 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

s. Anlage

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

     

     

     

 

 

 

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