Betreff
Widmung der neu errichteten Nebenanlagen der L228 in der Ortsdurchfahrt Westdorf für den öffentlichen Verkehr
Vorlage
VII/0343/21
Aktenzeichen
60-60 kü-schie
Art
Beschlussvorlage

 

Widmung der neu errichteten Nebenanlagen der L228 in der Ortsdurchfahrt Westdorf für den öffentlichen Verkehr

 

 

Gemäß Ausbaubeschluss des Stadtrates der Stadt Aschersleben VI/0307/16 vom 27.10.2016 und der Ortsdurchfahrtsvereinbarung Nr. 301-1-2016 (ODV) erfolgte im Jahr 2017 in der Ortschaft Westdorf der Ausbau der Nebenanlagen der L228 als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Landesstraßenbaubehörde (LSBB).

 

Im Zuge dieser Ausbaumaßnahmen wurde die Straßenbeleuchtungsanlage entlang der Ortslage Westdorf, zwischen dem Wohngebiet „Am Landgraben“ und dem Wohngebiet „Am Klagebrunnen“, neu errichtet. Der bestehende Gehweg vom Wohngebiet „Am Landgraben“ Netzknoten 6034045 bis zur Bushaltestelle am „Harzweg“ Netzknoten 6034002 wurde erneuert und verbreitert. Im Anschluss daran wurde im Abschnitt vom „Harzweg“ Netzknoten 6034002 bis zum Wohngebiet „Am Klagebrunnen“ Netzknoten 6034006 ein neuer Gehweg erstmalig hergestellt. Die Abnahme des Gehweges erfolgte am 16.07.2018 und der Straßenbeleuchtung am 20.07.2018

 

Der bestehende Gehweg vom Wohngebiet „Am Landgraben“ bis zur Bushaltestelle am „Harzweg“ war entsprechend dem § 51 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) – Übergangs- und Überleitungsvorschriften bereits gewidmet.

 

Durch die Widmung der neu errichteten Nebenanlagen für den öffentlichen Verkehr, welche mit Bekanntmachung der Widmungsverfügung wirksam wird, erhält diese die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des StrG LSA und schafft somit erst das allgemeine Benutzungsrecht.

 

Die Stadt Aschersleben ist gem. § 42 Abs. 5 StrG LSA Träger der Straßenbaulast. Eigentümer der Flächen ist das Land Sachsen-Anhalt, hier die LSBB. Mit § 17 Abs. 2 der ODV wurde vertraglich geregelt, dass die Baulast an der Straßenbeleuchtung, an den Hoch- und Rundborden, an den Hochborden mit integrierter Entwässerungsrinne, an den Gehwegen und an der Bushaltestelle der Stadt Aschersleben obliegt und dieser gem. § 17 Abs. 3 übertragen worden ist.  Die Zustimmung der LSBB zur Widmung ist damit vorausgesetzt.

 

Die Voraussetzungen für die Widmung gem. § 6 Abs. 3 StrG LSA sind somit gegeben.

 

Die Widmungsverfügung wird im Amtsblatt der Stadt Aschersleben bekannt gemacht und wird frühestens im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Lageplan

Luftbild


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Folgende Nebenanlagen der Ortsdurchfahrt an der L228 werden dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Der bestehende Gehweg vom Wohngebiet „Am Landgraben“ bis zur Bushaltestelle am „Harzweg“ (Netzknoten 6034045 – 6034002), welcher verbreitert wurde und im Anschluss daran im Abschnitt vom „Harzweg“ bis „Am Klagebrunnen“ (Netzknoten 6034002 – 6034006) der erstmalig neu hergestellte Gehweg sowie die erstmalig hergestellte Straßenbeleuchtung.

 

Die Widmung erstreckt sich auf die im Lageplan gekennzeichneten Teilflächen der Flurstücke 527/185 und 536/207 der Flur 3 in der Gemarkung Westdorf.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Herr May/Frau Wölfli