Zur wirksamen Bekämpfung des SARS-CoV-2 haben sich die bekannten
Hygieneregeln etabliert. Wesentlicher Faktor ist die Innraumlufthygiene.
Deshalb empfiehlt das Umweltbundesamt
intensives Lüften. Durch den damit verbundenen Luftaustausch mit
Frischluft kann die Konzentration von virusbehafteten Partikeln in einem Raum
erheblich reduziert werden. Für Räume die nicht bzw. nur eingeschränkt gelüftet
werden können oder in denen sich mehrere Personen über eine längere Zeit
aufhalten, wird der Einsatz von mobilen bzw. fest installierten
raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) empfohlen. Diese sollten ebenfalls
Frischluft zuführen.
Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse hat die Bundesregierung am 12. Mai
2021 beschlossen, den Einbau von RLT-Anlagen zu fördern. Die hierzu am 03. Juni
2021 in Kraft getretene „Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte
stationäre raumlufttechnische Anlagen“ sieht vor, die Beschaffung solcher
Anlagen mit 80% zu fördern.
In Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro HKT wurden die Kosten
für die Installation zuwendungsfähiger RLT-Anlagen mit ca. 15.000 EUR/Anlage
ermittelt. Ausgestattet werden sollen Unterrichtsräume, die mindestens 50m²
groß sind. Für das Gymnasium Stephaneum
wurden insgesamt 43 solcher Räume ermittelt. Daraus ergeben sich
Gesamtkosten in Höhe von |
645.000 EUR. |
Zu deren Deckung wurden durch den Beschluss des
Finanz- und Verwaltungsausschusses (Beschl.-Nr.: 276/21) vom 05. August 2021
die notwendigen Eigenanteile in Höhe von 129.000 EUR aus der Buchungsstelle 6.1.1.10.5372000/7372
Minderaufwendungen Kreisumlage |
129.000 EUR |
bereitgestellt. |
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Die zur Gesamtfinanzierung weiterhin notwendigen |
516.000 EUR |
sollen über die Bundesförderung gesichert werden. |
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Die
Antragstellung erfolgte nach Beschlussfassung im Finanz- und
Verwaltungsausschuss und steht unter dem Vorbehalt, dass der Stadtrat der
Gesamtfinanzierung zustimmt.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Auszahlung in
Höhe von 645.000 EUR für die Beschaffung von raumlufttechnischen Anlagen für
das Gymnasium Stephaneum.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
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außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von:
Buchungsstelle
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645.000 EUR 2.1.7.10/1077.7851000 |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle
6.1.1.10.5372000/7372 |
129.000 EUR |
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Buchungsstelle 2.1.7.10/1077.6810001 |
516.000 EUR |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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