Betreff
Außerplanmäßige Auszahlung für die Beschaffung raumlufttechnischer Anlagen für das Gymnasium Stephaneum-Gesamtmaßnahme
Vorlage
VII/0340/21
Art
Beschlussvorlage

Zur wirksamen Bekämpfung des SARS-CoV-2 haben sich die bekannten Hygieneregeln etabliert. Wesentlicher Faktor ist die Innraumlufthygiene. Deshalb empfiehlt das Umweltbundesamt  intensives Lüften. Durch den damit verbundenen Luftaustausch mit Frischluft kann die Konzentration von virusbehafteten Partikeln in einem Raum erheblich reduziert werden. Für Räume die nicht bzw. nur eingeschränkt gelüftet werden können oder in denen sich mehrere Personen über eine längere Zeit aufhalten, wird der Einsatz von mobilen bzw. fest installierten raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) empfohlen. Diese sollten ebenfalls Frischluft zuführen.

 

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse hat die Bundesregierung am 12. Mai 2021 beschlossen, den Einbau von RLT-Anlagen zu fördern. Die hierzu am 03. Juni 2021 in Kraft getretene „Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ sieht vor, die Beschaffung solcher Anlagen mit 80% zu fördern.

 

In Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro HKT wurden die Kosten für die Installation zuwendungsfähiger RLT-Anlagen mit ca. 15.000 EUR/Anlage ermittelt. Ausgestattet werden sollen Unterrichtsräume, die mindestens 50m² groß sind. Für das Gymnasium Stephaneum  wurden insgesamt 43 solcher Räume ermittelt. Daraus ergeben sich                             

Gesamtkosten in Höhe von

645.000 EUR.

Zu deren Deckung wurden durch den Beschluss des Finanz- und Verwaltungsausschusses (Beschl.-Nr.: 276/21) vom 05. August 2021 die notwendigen Eigenanteile in Höhe von 129.000 EUR aus der Buchungsstelle  6.1.1.10.5372000/7372 Minderaufwendungen Kreisumlage

 

 

 

129.000 EUR

bereitgestellt.

 

Die zur Gesamtfinanzierung weiterhin notwendigen

516.000 EUR

sollen über die Bundesförderung gesichert werden.

 

                                              

Die Antragstellung erfolgte nach Beschlussfassung im Finanz- und Verwaltungsausschuss und steht unter dem Vorbehalt, dass der Stadtrat der Gesamtfinanzierung zustimmt.

 

 

 

 

 

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 645.000 EUR für die Beschaffung von raumlufttechnischen Anlagen für das Gymnasium Stephaneum.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

                                              Buchungsstelle                                                                     

645.000 EUR

2.1.7.10/1077.7851000                     

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle 6.1.1.10.5372000/7372

129.000 EUR

 

 

 

Buchungsstelle

2.1.7.10/1077.6810001

516.000 EUR

 

 

 

 

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: