Die Stadt Aschersleben hält zur Erfüllung
ihrer Aufgaben nach dem Brandschutzgesetz LSA (BrschG LSA) eine freiwillige
Feuerwehr vor. Als Träger dieser Feuerwehr ist die Stadt u. a. auch für
Ausstattung der Kameradinnen und Kameraden mit entsprechender Einsatz- und
Dienstbekleidung verantwortlich. Grundlage für die Ausstattung der Feuerwehr
mit Einsatzbekleidung, Dienstbekleidung und sonstiger Bekleidung für die
Kinder- und Jugendfeuerwehr bilden die Verordnung über die Dienstkleidung der
Feuerwehren (Fw-DklVO v. 08. September 2015, zuletzt geändert durch Verordnung
vom 6. Dezember 2015 - GVBl. LSA S. 608) und die Bekleidungsrichtlinie der
Deutschen Jugendfeuerwehr.
Da die Freiwillige Feuerwehr im Namen und im
Auftrag für die Stadt Aschersleben tätig ist, soll mit dem hier vorliegenden
Bekleidungskonzept auch die einheitliche Ausstattung aller Kameradinnen und
Kameraden sichergestellt werden.
Durch dieses Konzept hat die Stadt zukünftig
auch mehr Planungssicherheit bei der regelmäßig erforderlichen Neubeschaffung
von Bekleidung für die Feuerwehr und mittel- bis langfristig wird das dazu
führen, dass alle Einsatzkräfte der Feuerwehr Aschersleben entsprechend ihrer
Funktion über eine einheitliche Einsatz- und Dienstbekleidung verfügen. Analog
soll auch für die Kinder- und Jugendfeuerwehr Bekleidung beschafft werden.
Um sicherzustellen, dass nicht ständig
aufgrund geänderter Ausschreibungsergebnisse bei wechselnden Anbietern Kleidung
beschafft werden muss, wird die Stadt beginnend ab dem Jahr 2021 eine
Ausschreibung über den max. zulässigen Zeitraum von vier Jahren durchführen, um
somit zunächst für diesen Zeitraum ein entsprechendes jährliches Kontingent
beziehen zu können. Dies soll dann zukünftig auf der Grundlage der
erforderlichen Bedarfe fortgeführt werden.
Grundsätzlich hat bei der Beschaffung die
Einsatzbekleidung immer Vorrang gegenüber den anderen Bekleidungsarten der
Feuerwehr.
Um eine dauerhafte Sicherheit für die
Einsatzkräfte zu garantieren, sind neben der Einsatzkraft selbst die Ortswehrleiter
der einzelnen Ortsfeuerwehren (OF) dazu angehalten, die Einsatzbekleidung
ständig zu kontrollieren. Sofern Kleidung repariert oder ersetzt werden muss,
ist dies in Abstimmung mit dem Bekleidungs- und Gerätewart des Ordnungsamtes zu
regeln. Im Gerätehaus der OF Aschersleben wird die zentrale Kleiderkammer
vorgehalten und dort hat auch die Wäsche und Pflege der Schutzausrüstung
(PSA) nach den geltenden Vorschriften zu
erfolgen. Bei der Übergabe der PSA an die Einsatzkräfte erfolgt auch die
Einweisung zur Handhabung bei der Nutzung der PSA durch den Bekleidungs- und
Gerätewart.
Zur Gewährleistung der Sicherheit für die im
Einsatzdienst befindlichen Kameradinnen und Kameraden ist über jeden
Ausrüstungsgegenstand der PSA durch den Bekleidungs- und Gerätewart genau Buch
zu führen. In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist
perspektivisch auch die Anschaffung eines Barcode-Scanners vorgesehen, um somit
eine genaue Übersicht über die Prüf- und Waschintervalle der PSA zu haben.
Für die Bekleidung
der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben gelten folgende Grundsätze:
Einsatzbekleidung:
Entsprechend
den Regelungen der Fw-DklVO besteht die PSA aus:
a)
Feuerwehr-Schutzkleidung gemäß DIN EN 4691,
b)
Feuerwehrhelm gemäß DIN EN 4431
c)
Feuerwehr-Schutzhandschuhe gemäß DIN EN 6591 und
d)
Feuerwehr-Sicherheitsschuhwerk gemäß DIN EN 150901.
Die
Farbe der Schutzkleidung ist dunkelblau (Buchstabe a). Für die Überjacke und
die Überhose kann der Träger der Feuerwehr die Farbe einheitlich abweichend festlegen.
Ø Farbe schwarz/blau
mit 3 M Reflexstreifen in gelb
Ø Beschriftung der
Einsatzjacken mit der Aufschrift „ Feuerwehr Aschersleben“ auf dem Rücken und
Namenszug rechts auf der Brust (mit Klett)
Ø Hosen und Jacken
werden öffentlich ausgeschrieben nach DIN EN 469: 2005XF2, XR2, Y2, Z2, Anhang
B / OF ASL behält die Rosenbauer PSA bis
die vorhandene Modellreihe aufgebraucht ist, danach werden alle OF gleich
ausgestattet
· 1 Helm von Rosenbauer
(außer die OF ASL behält die vorhandenen Dräger Helme, bis die Umstellung auf das neue
Atemschutzsystem erfolgt)
· 1 Einsatzhose als Latzhose nach DIN
· 1 Einsatzjacke mit Taschen nach DIN
· 1 Paar
Feuerwehrstiefel von HAIX Fire Flash Gamma (mehrere Jahre Garantie)
· 1 Paar Handschuhe
(nur Stulpenhandschuhe/lediglich OF ASL kann die vorhandenen Bestände der
kurzen Handschuhe noch aufbrauchen)
· 1 Paar TH Handschuhe
· Gruppenführerweste
(blau) - muss auf jedem Einsatzfahrzeug einmal vorhanden sein (Beschriftung
Rücken und Brust „Gruppenführer OF XXX“ mit Klett)
· einfache orangene
Warnwesten auf jedem Einsatzfahrzeug pro Fahrzeugsitz eine (ohne Aufdruck/bei
Umstellung auf andere PSA ist Warnwestenbefreiung möglich!)
· 1
Atemschutzüberwachungsweste pro OF
· 1 Zugführerweste
(rot) je Zug
Dienstuniform
(marineblau):
· 1 Tagesdiensthose
(Bundhose ohne Reflexstreifen)
· 1 Uniformjacke, 1
Hemd, 1 Schlips, 1 Schirmmütze (nur für SWL, OWL, Stadtjugend-feuerwehrwart,
Jugendfeuerwehrwart, Kinderfeuerwehrwart jeweils mit Stellvertretern (vorhandene
Uniformen sind möglichst aufzubrauchen)
ergänzende
Bekleidung (marineblau)
· 1 Vliesjacke mit
Dienstgradschlaufen (Aufdruck Rücken „Feuerwehr Aschersleben“, Brust Name der
Einsatzkraft mit Klett und das jeweilige Ortswappen mit Schriftzug OF XXX)
· 1 Poloshirt (Rücken
„Feuerwehr Aschersleben“)
Jugendbekleidung
(blau/orange):
· 1 Kombinationsanzug
Jugendfeuerwehr
· 1 Parka mit Weste
(Aufschrift „Jugendfeuerwehr“ mit Klett)
· 1 Helm
· 1 Paar AS Handschuhe
· 1 Paar Schuhe
· 1 Satz taktische
Zeichen (9 Stück) für jede OF
· 1 Base Cap
(Beschaffung ausschließlich über Spenden)
· 1 T-Shirt
(Beschaffung ausschließlich über Sponsoring/Aufdruck „Jugendfeuerwehr“ auf dem
Rücken und Sponsorenaufdruck nur am linken Ärmel)
Kinderbekleidung
(schwarz/gelb):
· 1 Latzhose
· 1 Jacke (mit
Aufschrift „Kinderfeuerwehr“)
· 1 T-Shirt (Beschaffung ausschließlich über Sponsoring Aufdruck „Kinderfeuerwehr OF XXX“ auf dem Rücken und Sponsorenaufdruck nur am linken Ärmel)
· Fahrradhelme nach DIN
EN 1078 für Löschangriff (Beschaffung ausschließlich über Spenden)
· 1 Paar Schuhe
(Beschaffung ausschließlich über Spenden)
Vorgehensweise bei
der Beschaffung und Lagerung der Bekleidung für die OF:
2021
Beschaffung von Einsatzbekleidung für 44 Atemschutzgeräteträgern aus
verschiedenen OF
2022
Beschaffung von Einsatzbekleidung für die OF Wilsleben und Neu Königsaue
2023
Beschaffung von Einsatzbekleidung für die OF Mehringen und Schierstedt
2024
Beschaffung von Einsatzbekleidung für die OF Schackstedt und Winningen
2025
Beschaffung von Einsatzbekleidung für die OF Freckleben und Westdorf
2026
Beschaffung von
Einsatzbekleidung für die OF Aschersleben und Drohndorf
Die vorhandenen Dienstuniformen und die ergänzende
Bekleidung werden weiterhin verwendet und nur bei konkretem Bedarf
nachbestellt. Analog wird mit der Kinder- und Jugendbekleidung verfahren, die
nicht aus Spenden oder über Sponsoring beschafft wird.
Um zukünftig flexibel genug zu sein, aus dem
vorhandenen Zentrallager in der OF Aschersleben jederzeit Ersatzbekleidung für
alle OF bereitstellen zu können, ist aufgrund der dadurch erforderlichen
größeren Lagerkapazitäten die Erweiterung des Lagerraumes vorgesehen. Die
Arbeiten dazu sollen im Zeitraum 2021/22 erfolgen. Um die neue PSA auch
fachgerecht reinigen zu können ist die Anschaffung eines größeren
Trocknungsgerätes erforderlich. Mit diesem Gerät ist eine schonendere
Trocknungsmethode möglich, die letztendlich nicht nur einen besseren Schutz für
die Einsatzkräfte garantiert, sondern zudem noch eine längere Haltbarkeit der
PSA erwarten lässt.
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Oberbürgermeister
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1. Planmäßige
Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
x |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2. Überplanmäßige
oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3. Übersehbare
Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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