Betreff
Außerplanmäßige Auszahltung für die Beschaffung raumlufttechnischer Anlagen für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0336/21
Art
Beschlussvorlage

Zur wirksamen Bekämpfung des SARS-CoV-2 haben sich die bekannten Hygieneregeln etabliert. Neben diesen Maßnahmen empfiehlt das Umweltbundesamt die Innenraumlufthygiene zu verbessern. Durch intensives Lüften wird ein effektiver Luftaustausch mit Frischluft erreicht, der die  die Konzentration von virusbehafteten Partikeln in einem Raum erheblich vermindern kann. Insbesondere in Räumen die nicht oder nur eingeschränkt gelüftet werden können oder in denen sich mehrere Personen über eine längere Zeit aufhalten, wird deshalb der Einsatz von mobilen bzw. fest installierten raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) empfohlen. Diese sollten ebenfalls Frischluft zuführen.

 

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse hat die Bundesregierung am 12. Mai 2021 beschlossen den Einbau von RLT-Anlagen zu fördern. Die hierzu am 03. Juni 2021 in Kraft getretene Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen sieht vor die Beschaffung solcher Anlagen mit 80% zu fördern. Bei der Antragstellung muss erklärt werden, dass der Eigenanteil getragen werden kann.

 

Gemeinsam mit dem Planungsbüro HKT wurden ermittelt, dass die Kosten für entsprechende Anlagen in Gruppenräumen über 50m² ca. 15.000 EUR/Raum betragen. In den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Aschersleben sind 5 solcher Räume vorhanden. Bei Gesamtkosten von  75.000 EUR beträgt der Eigenanteil 15.000 EUR. Die Deckung erfolgt aus den Minderaufwendungen Kreisumlage (15.000 EUR) und der 80%igen Förderung durch den Bund (60.000 EUR).

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzausschuss beschließt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 75.000 EUR für die Beschaffung raumlufttechnischer Anlagen für die Kindertageseinrichtungen Trägerschaft der Stadt Aschersleben.

 

  1. Zur Deckung der Gesamtausgabe wird die Förderung des Bundes gem. der Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen in Höhe von 80% (60.000 EUR) beantragt.  

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

     75.000 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

3.6.5.10/1077.6810001

     60.000 EUR

 

 

 

Buchungsstelle

6.1.1.10.5372000/7372

     15.000 EUR

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: