Betreff
Außerplanmäßige Auszahlung für die Beschaffung von raumlufttechnischen Anlagen für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0334/21
Art
Beschlussvorlage

Zur wirksamen Bekämpfung des SARS-CoV-2 haben sich die bekannten Hygieneregeln etabliert. Neben diesen Maßnahmen empfiehlt das Umweltbundesamt die Innenraumlufthygiene zu verbessern. Durch intensives Lüften wird ein effektiver Luftaustausch mit Frischluft erreicht, der die  die Konzentration von virusbehafteten Partikeln in einem Raum erheblich vermindern kann. Insbesondere in Räumen die nicht oder nur eingeschränkt gelüftet werden können oder in denen sich mehrere Personen über eine längere Zeit aufhalten, wird deshalb der Einsatz von mobilen bzw. fest installierten raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) empfohlen. Diese sollten ebenfalls Frischluft zuführen.

 

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse hat die Bundesregierung am 12. Mai 2021 beschlossen den Einbau von RLT-Anlagen zu fördern. Die hierzu am 03. Juni 2021 in Kraft getretene Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen sieht vor die Beschaffung solcher Anlagen mit 80% zu fördern. Bei der Antragstellung muss erklärt werden, dass der Eigenanteil getragen werden kann.

 

Gemeinsam mit dem Planungsbüro HKT wurden ermittelt, dass die Kosten für entsprechende Anlagen in Unterrichtsräumen über 50m² ca. 15.000 EUR/Raum betragen. In den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Aschersleben sind 56 solcher Räume vorhanden. Bei Gesamtkosten von  660.000 EUR beträgt der Eigenanteil 132.000 EUR. Die Deckung erfolgt aus den Buchungsstellen  

1.1.1.61/7100.7831000     Minderauszahlung Erneuerung EDV-Anlage               30.000 EUR

1.2.6.20/7300.7831000     Minderauszahlung Beschaffung Brandschutz               8.500 EUR

6.1.1.10.5373000/7372     Minderaufwendungen Kreisumlage                            94.000 EUR

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Eigenanteil für die Beschaffung raumlufttechnischer Anlagen in Grundschulen in Höhe von 132.000 EUR wird außerplanmäßig bereitgestellt.

 

  1. Die Bereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates zur Gesamtmaßnahme.  

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

     132.000 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle 1.1.1.61/7100.7831000

     30.000 EUR

 

 

 

Buchungsstelle 1.2.6.20/7300.7831000

     8.000 EUR

 

 

 

Buchungsstelle 6.1.1.10.5372000/7372

     94.000 EUR

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: