Die
Stadt Aschersleben ist gem. § 10 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) sowie der §§
8, 35
Abs.
4 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG
LSA) berechtigt, den ehrenamtlichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr
Aschersleben Aufwandsentschädigungen nach Maßgabe einer Satzung zu gewähren.
Die
aktuelle Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt
Aschersleben vom 26.11.2020 wurde durch die Kommunalaufsicht des
Salzlandkreises mit Schreiben vom 26.04.2021 in Teilen bemängelt.
Ferner
kam es bei der Anwendung des § 3 Abs. 2 der aktuellen Satzung zu
unterschiedlichen Sichtweisen. Die Fraktionen WIDAB und CDU haben daraufhin
einen Änderungsantrag zur Satzung (A/0061/2021) gestellt.
Dieser
Änderungsantrag wurde in der Stadtratssitzung am 02.06.2021 einstimmig
bestätigt.
Somit
wurde die Verwaltung beauftragt hier nachzubessern und hat die Festlegungen des
Antrages und die mit der Kommunalaufsicht abgestimmten Belange zur Satzung in
einer Satzung zur 1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung für die
Freiwillige Feuerwehr Aschersleben verarbeitet.
Diese
Satzung liegt dem Stadtrat nunmehr zur Beschlussfassung vor.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Satzung zur 1. Änderung der
Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt
Aschersleben
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte "Satzung zur 1. Änderung
der Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt
Aschersleben".
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
x |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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