Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr Aschersleben
Vorlage
VII/0333/21
Aktenzeichen
DIII-31 gr/ri-be
Art
Beschlussvorlage

 

Die Stadt Aschersleben ist gem. § 10 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) sowie der §§ 8, 35

Abs. 4 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) berechtigt, den ehrenamtlichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben Aufwandsentschädigungen nach Maßgabe einer Satzung zu gewähren.

 

Die aktuelle Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben vom 26.11.2020 wurde durch die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises mit Schreiben vom 26.04.2021 in Teilen bemängelt.

Ferner kam es bei der Anwendung des § 3 Abs. 2 der aktuellen Satzung zu unterschiedlichen Sichtweisen. Die Fraktionen WIDAB und CDU haben daraufhin einen Änderungsantrag zur Satzung (A/0061/2021) gestellt.

Dieser Änderungsantrag wurde in der Stadtratssitzung am 02.06.2021 einstimmig bestätigt.

 

Somit wurde die Verwaltung beauftragt hier nachzubessern und hat die Festlegungen des Antrages und die mit der Kommunalaufsicht abgestimmten Belange zur Satzung in einer Satzung zur 1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr Aschersleben verarbeitet.

 

Diese Satzung liegt dem Stadtrat nunmehr zur Beschlussfassung vor.

 


 

 

__________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Satzung zur 1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte "Satzung zur 1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben".

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

x

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: