Der Bauwirtschaftshof ist
ein Unternehmen der Stadt Aschersleben ohne eigene Rechtspersönlichkeit im
Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und wird seit dem
1. Januar 1998 in dieser Rechtsform als Eigenbetrieb geführt.
Aufgrund des
Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie des Eigenbetriebsgesetzes LSA und der
Betriebssatzung obliegt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses,
die Entlastung der Betriebsleitung und die Entscheidung über die Verwendung des
Ergebnisses.
Der Prüfbericht wurde von
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DLP Dernehl, Lamprecht & Partner mbB“,
Dessau-Roßlau aufgestellt und erhielt am 10. Juni 2021 den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk.
Es wurde gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen
Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen
Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.
Zum Geschäftsjahr 2020:
Die Gewinn- und
Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe
von 2.551,65 EUR aus (im Vorjahr ca. 2.861,84 EUR). Die Bilanzsumme erhöhte
sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 239 Tsd. EUR (+6,1 %) und beträgt nunmehr
ca. 4,18 Mio. EUR (Vorjahr 3,94 Mio. EUR).
Aufgrund der Erhöhung der
Bilanzsumme (bedingt durch ca. 219 Tsd. EUR mehr Anlagevermögen) und nahezu
gleichbleibendem Eigenkapital hat sich die Eigenkapitalquote gegenüber dem
Vorjahr um 2 % auf 35 % reduziert, ist aber immer noch als angemessen zu bewerten.
Die im Vorjahr noch
bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von
ca. 136 Tsd. EUR konnten durch planmäßige Tilgung auf nunmehr 119 Tsd.
EUR reduziert werden.
Im Jahr 2020 wurden
Investitionen in Höhe von ca. 414 Tsd. EUR inklusive der aktivierten Eigenleistungen
auf dem städtischen Friedhof in Höhe von 186 Tsd. EUR getätigt.
Die größten Investitionen
waren 2020 die Neugestaltung eines Oleariengartens, der Neubau eines WC am
Eingang Oberstraße und erste Vorbereitungsarbeiten für eine generelle Umgestaltung
der Fläche um die Kapelle herum. Auf dem Friedhof in Westdorf erfolgte eine
Erweiterung der Urnengrabanlage für Paare.
Die Umsatzerlöse betragen
für das Geschäftsjahr ca. 3,1 Mio. EUR und haben sich im Vergleich zum Vorjahr
um ca. 164 Tsd. EUR verringert. Die größten Umsätze erzielte der
Bauwirtschaftshof in den öffentlichen Bereichen Grünanlagenpflege (788 Tsd.
EUR) sowie Straßenreinigung und Winterdienst (447 Tsd. EUR). Für die
Bewirtschaftung der Ortschaften sowie der Friedhöfe in den Ortschaften und das
öffentliche Grün im Friedhof „Schmidtmannstraße“ wurden insgesamt 520 Tsd. EUR
Umsatz erlöst.
Es wurde im Geschäftsjahr
2020, so wie auch in den Vorjahren, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
eine Ruherechtsentschädigung nach § 3 Gräbergesetz (GräbG) in Höhe von ca. 112
Tsd. EUR vereinnahmt.
Zum Jahresende 2020
verfügte der BWH über insgesamt 57 Mitarbeiter, darunter sind 10
Gemeindearbeiter, 6 Hausmeister, 2 Saisonkräfte, 3 Auszubildende sowie 8
Angestellte in der Verwaltung.
Von der Wirtschaftsprüfgesellschaft
wird festgestellt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss
steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes
vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend
darstellt.
Aus dem Prüfbericht sind
keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch
die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie
der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.
Der Beschlussvorschlag
berücksichtigt die Vorgaben aus dem Muster 7 der Eigenbetriebs-verordnung
(EigBVO).
Der Bauwirtschaftshof ist
ein Unternehmen der Stadt Aschersleben ohne eigene Rechtspersönlichkeit im
Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und wird seit dem
1. Januar 1998 in dieser Rechtsform als Eigenbetrieb geführt.
Aufgrund des
Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie des Eigenbetriebsgesetzes LSA und der
Betriebssatzung obliegt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses,
die Entlastung der Betriebsleitung und die Entscheidung über die Verwendung des
Ergebnisses.
Der Prüfbericht wurde von
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DLP Dernehl, Lamprecht & Partner mbB“,
Dessau-Roßlau aufgestellt und erhielt am 10. Juni 2021 den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk.
Es wurde gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen
Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften
und den Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.
Zum Geschäftsjahr 2020:
Die Gewinn- und
Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe
von 2.551,65 EUR aus (im Vorjahr ca. 2.861,84 EUR). Die Bilanzsumme erhöhte
sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 239 Tsd. EUR (+6,1 %) und beträgt nunmehr
ca. 4,18 Mio. EUR (Vorjahr 3,94 Mio. EUR).
Aufgrund der Erhöhung der
Bilanzsumme (bedingt durch ca. 219 Tsd. EUR mehr Anlagevermögen) und nahezu
gleichbleibendem Eigenkapital hat sich die Eigenkapitalquote gegenüber dem
Vorjahr um 2 % auf 35 % reduziert, ist aber immer noch als angemessen zu
bewerten.
Die im Vorjahr noch
bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von
ca. 136 Tsd. EUR konnten durch planmäßige Tilgung auf nunmehr 119 Tsd.
EUR reduziert werden.
Im Jahr 2020 wurden
Investitionen in Höhe von ca. 414 Tsd. EUR inklusive der aktivierten
Eigenleistungen auf dem städtischen Friedhof in Höhe von 186 Tsd. EUR getätigt.
Die größten Investitionen
waren 2020 die Neugestaltung eines Oleariengartens, der Neubau eines WC am
Eingang Oberstraße und erste Vorbereitungsarbeiten für eine generelle
Umgestaltung der Fläche um die Kapelle herum. Auf dem Friedhof in Westdorf
erfolgte eine Erweiterung der Urnengrabanlage für Paare.
Die Umsatzerlöse betragen
für das Geschäftsjahr ca. 3,1 Mio. EUR und haben sich im Vergleich zum Vorjahr
um ca. 164 Tsd. EUR verringert. Die größten Umsätze erzielte der
Bauwirtschaftshof in den öffentlichen Bereichen Grünanlagenpflege (788 Tsd.
EUR) sowie Straßenreinigung und Winterdienst (447 Tsd. EUR). Für die
Bewirtschaftung der Ortschaften sowie der Friedhöfe in den Ortschaften und das
öffentliche Grün im Friedhof „Schmidtmannstraße“ wurden insgesamt 520 Tsd. EUR
Umsatz erlöst.
Es wurde im Geschäftsjahr
2020, so wie auch in den Vorjahren, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
eine Ruherechtsentschädigung nach § 3 Gräbergesetz (GräbG) in Höhe von ca. 112
Tsd. EUR vereinnahmt.
Zum Jahresende 2020
verfügte der BWH über insgesamt 57 Mitarbeiter, darunter sind 10
Gemeindearbeiter, 6 Hausmeister, 2 Saisonkräfte, 3 Auszubildende sowie 8
Angestellte in der Verwaltung.
Von der
Wirtschaftsprüfgesellschaft wird festgestellt, dass der Lagebericht im Einklang
mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend darstellt.
Aus dem Prüfbericht sind
keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch
die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie
der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine
Beanstandungen.
Der Beschlussvorschlag
berücksichtigt die Vorgaben aus dem Muster 7 der Eigenbetriebs-verordnung
(EigBVO).
_________________
Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlagen:
(PDF– Datei im Ratsinformationssystem)
1. Feststellungsvermerk
des Rechnungsprüfungsamtes
2. Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DLP Dernehl,
Lamprecht & Partner mbB“ über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2020 und des Lageberichtes 2020 des Eigenbetriebes „Bauwirtschaftshof der
Stadt Aschersleben (BWH)“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von
4.179.852,49 EUR wird festgestellt.
1.1 Bilanzsumme
1.1.1 Auf der Aktivseite entfallen auf
a) das
Anlagevermögen 2.629443,93
EUR
b) auf das
Umlaufvermögen 1.513796,91
EUR
1.1.2 Auf der Passivseite entfallen auf
a) das
Eigenkapital 1.461.976,05
EUR
b) die
empfangenen Ertragszuschüsse 0,00 EUR
c) die
Rückstellungen 84.560,00 EUR
d) die
Verbindlichkeiten 119.425,20 EUR
1.2
Jahresgewinn 2.551,65 EUR
1.2.1 Summe der
Erträge 3.538.623,54
EUR
1.2.2 Summe der
Aufwendungen 3.536.071,89
EUR
2. Verwendung
des Jahresgewinns
a) auf neue
Rechnung vorzutragen 2.551,65 EUR
3. Dem Betriebsleiter Herrn André Könnecke wird für das
Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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