Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebes "Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben (BWH)"
Vorlage
VII/0331/21
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Der Bauwirtschaftshof ist ein Unternehmen der Stadt Aschersleben ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und wird seit dem 1. Januar 1998 in dieser Rechtsform als Eigenbetrieb geführt.

 

Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie des Eigenbetriebsgesetzes LSA und der Betriebssatzung obliegt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Der Prüfbericht wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DLP Dernehl, Lamprecht & Partner mbB“, Dessau-Roßlau aufgestellt und erhielt am 10. Juni 2021 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.

 

Zum Geschäftsjahr 2020:

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.551,65 EUR aus (im Vorjahr ca. 2.861,84 EUR). Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 239 Tsd. EUR (+6,1 %) und beträgt nunmehr ca. 4,18 Mio. EUR (Vorjahr 3,94 Mio. EUR).

 

Aufgrund der Erhöhung der Bilanzsumme (bedingt durch ca. 219 Tsd. EUR mehr Anlagevermögen) und nahezu gleichbleibendem Eigenkapital hat sich die Eigenkapitalquote gegenüber dem Vorjahr um 2 % auf 35 % reduziert, ist aber immer noch als angemessen zu bewerten.

 

Die im Vorjahr noch bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von  ca. 136 Tsd. EUR konnten durch planmäßige Tilgung auf nunmehr 119 Tsd. EUR reduziert werden.

 

Im Jahr 2020 wurden Investitionen in Höhe von ca. 414 Tsd. EUR inklusive der aktivierten Eigenleistungen auf dem städtischen Friedhof in Höhe von 186 Tsd. EUR getätigt.

Die größten Investitionen waren 2020 die Neugestaltung eines Oleariengartens, der Neubau eines WC am Eingang Oberstraße und erste Vorbereitungsarbeiten für eine generelle Umgestaltung der Fläche um die Kapelle herum. Auf dem Friedhof in Westdorf erfolgte eine Erweiterung der Urnengrabanlage für Paare.

 

Die Umsatzerlöse betragen für das Geschäftsjahr ca. 3,1 Mio. EUR und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 164 Tsd. EUR verringert. Die größten Umsätze erzielte der Bauwirtschaftshof in den öffentlichen Bereichen Grünanlagenpflege (788 Tsd. EUR) sowie Straßenreinigung und Winterdienst (447 Tsd. EUR). Für die Bewirtschaftung der Ortschaften sowie der Friedhöfe in den Ortschaften und das öffentliche Grün im Friedhof „Schmidtmannstraße“ wurden insgesamt 520 Tsd. EUR Umsatz erlöst.

 

Es wurde im Geschäftsjahr 2020, so wie auch in den Vorjahren, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Ruherechtsentschädigung nach § 3 Gräbergesetz (GräbG) in Höhe von ca. 112 Tsd. EUR vereinnahmt.

 

Zum Jahresende 2020 verfügte der BWH über insgesamt 57 Mitarbeiter, darunter sind 10 Gemeindearbeiter, 6 Hausmeister, 2 Saisonkräfte, 3 Auszubildende sowie 8 Angestellte in der Verwaltung.

 

Von der Wirtschaftsprüfgesellschaft wird festgestellt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.

 

Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die Vorgaben aus dem Muster 7 der Eigenbetriebs-verordnung (EigBVO).

 

 

Der Bauwirtschaftshof ist ein Unternehmen der Stadt Aschersleben ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und wird seit dem 1. Januar 1998 in dieser Rechtsform als Eigenbetrieb geführt.

 

Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie des Eigenbetriebsgesetzes LSA und der Betriebssatzung obliegt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Der Prüfbericht wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DLP Dernehl, Lamprecht & Partner mbB“, Dessau-Roßlau aufgestellt und erhielt am 10. Juni 2021 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.

 

Zum Geschäftsjahr 2020:

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.551,65 EUR aus (im Vorjahr ca. 2.861,84 EUR). Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 239 Tsd. EUR (+6,1 %) und beträgt nunmehr ca. 4,18 Mio. EUR (Vorjahr 3,94 Mio. EUR).

 

Aufgrund der Erhöhung der Bilanzsumme (bedingt durch ca. 219 Tsd. EUR mehr Anlagevermögen) und nahezu gleichbleibendem Eigenkapital hat sich die Eigenkapitalquote gegenüber dem Vorjahr um 2 % auf 35 % reduziert, ist aber immer noch als angemessen zu bewerten.

 

Die im Vorjahr noch bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von  ca. 136 Tsd. EUR konnten durch planmäßige Tilgung auf nunmehr 119 Tsd. EUR reduziert werden.

 

Im Jahr 2020 wurden Investitionen in Höhe von ca. 414 Tsd. EUR inklusive der aktivierten Eigenleistungen auf dem städtischen Friedhof in Höhe von 186 Tsd. EUR getätigt.

Die größten Investitionen waren 2020 die Neugestaltung eines Oleariengartens, der Neubau eines WC am Eingang Oberstraße und erste Vorbereitungsarbeiten für eine generelle Umgestaltung der Fläche um die Kapelle herum. Auf dem Friedhof in Westdorf erfolgte eine Erweiterung der Urnengrabanlage für Paare.

 

Die Umsatzerlöse betragen für das Geschäftsjahr ca. 3,1 Mio. EUR und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 164 Tsd. EUR verringert. Die größten Umsätze erzielte der Bauwirtschaftshof in den öffentlichen Bereichen Grünanlagenpflege (788 Tsd. EUR) sowie Straßenreinigung und Winterdienst (447 Tsd. EUR). Für die Bewirtschaftung der Ortschaften sowie der Friedhöfe in den Ortschaften und das öffentliche Grün im Friedhof „Schmidtmannstraße“ wurden insgesamt 520 Tsd. EUR Umsatz erlöst.

 

Es wurde im Geschäftsjahr 2020, so wie auch in den Vorjahren, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Ruherechtsentschädigung nach § 3 Gräbergesetz (GräbG) in Höhe von ca. 112 Tsd. EUR vereinnahmt.

 

Zum Jahresende 2020 verfügte der BWH über insgesamt 57 Mitarbeiter, darunter sind 10 Gemeindearbeiter, 6 Hausmeister, 2 Saisonkräfte, 3 Auszubildende sowie 8 Angestellte in der Verwaltung.

 

Von der Wirtschaftsprüfgesellschaft wird festgestellt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.

 

Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die Vorgaben aus dem Muster 7 der Eigenbetriebs-verordnung (EigBVO).

 

 

 

 

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Anlagen:

(PDF– Datei im Ratsinformationssystem)

 

1.         Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

2.         Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DLP Dernehl, Lamprecht & Partner mbB“ über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichtes 2020 des Eigenbetriebes „Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben (BWH)“


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 4.179.852,49 EUR wird festgestellt.

 

1.1       Bilanzsumme

 

1.1.1 Auf der Aktivseite entfallen auf

a)         das Anlagevermögen                                                               2.629443,93 EUR

b)         auf das Umlaufvermögen                                                         1.513796,91 EUR

 

1.1.2 Auf der Passivseite entfallen auf

a)         das Eigenkapital                                                                       1.461.976,05 EUR

b)         die empfangenen Ertragszuschüsse                                                         0,00 EUR

c)         die Rückstellungen                                                                          84.560,00 EUR

d)         die Verbindlichkeiten                                                                    119.425,20 EUR

 

1.2       Jahresgewinn                                                                                  2.551,65 EUR

1.2.1   Summe der Erträge                                                                  3.538.623,54 EUR

1.2.2   Summe der Aufwendungen                                                      3.536.071,89 EUR

 

2.         Verwendung des Jahresgewinns

 

a)         auf neue Rechnung vorzutragen                                                        2.551,65 EUR

 

 

3.         Dem Betriebsleiter Herrn André Könnecke wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

        

 

 

Buchungsstelle  

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: