Hauptgesellschafterin ist die Stadt Seeland mit
einem Stammkapitalanteil von 65.100 EUR (82,67%)
Den Gesellschaftern obliegen die Feststellung des
Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates
sowie die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Geprüft wurde der Jahresabschluss der VWG
Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ zum 31.12.2020 von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DOMUS AG“ Berlin, Zweigniederlassung Hannover.
Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte
mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen
handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt
worden sind.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt
und deshalb konnte am 26. April 2021 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
erteilt werden.
In der Gesellschafterversammlung am 30. Juni 2021
wurde der Jahresabschluss bereits ausführlich beraten.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 besaß die
Gesellschaft 676 eigene Wohnungen und acht Gewerbeeinheiten in den Ortschaften
Nachterstedt, Hoym, Frose und Neu Königsaue. Für Dritte wurden 22 Wohnungen
verwaltet. Im Berichtsjahr konnten fünf weitere Grundstücke am Baugebiet Neuer
Ring verkauft werden, wobei für vier Grundstücke die Kaufpreiszahlung erst im
Januar 2021realisiert wurde.
Die Leerstandsquote betrug zum 31. Dezember
2020 28,5 % (Vorjahr: 28,8 %).
Die Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft wird
im Berichtsjahr unverändert durch hohe Wohnungsleerstände und einen hohen
Kapitaldienst aufgrund hoher Verschuldung beeinträchtigt. Die
(leerstandsbedingten) Erlösschmälerungen aus Sollmieten und
Betriebskostenabrechnung sowie der planmäßige Kapitaldienst wirken sich negativ
auf die Ertrags- und Innenfinanzierungskraft der Gesellschaft aus und
beschränken insoweit die Investitionsmaßnahmen. Auf das Risiko steigender
Leerstände infolge unzureichender Instandhaltung sowie den bestehenden
Instandhaltungsstau (5,8 Mio. EUR) weisen die Wirtschaftsprüfer ausdrücklich
hin.
Im Geschäftsjahr 2020 entstand ein
Jahresüberschuss in Höhe von 65,0 Tsd. EUR (Vorjahr: 212,5 Tsd. EUR).
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 3.208,0 Tsd. EUR aus.
Nach geltender Rechtslage ist dies kein Insolvenztatbestand, da es für das
laufende und das kommende Geschäftsjahr keine Zahlungsschwierigkeiten gibt. Der
Geschäftsführer beurteilt die Entwicklung der Gesellschaft insgesamt
unverändert als äußerst problematisch. Der Leerstand hat sich zum Vorjahr auf
hohem Niveau verfestigt, der Sanierungsstau konnte nur marginal abgebaut
werden, die Innenfinanzierungskraft ist zu gering, die Verschuldung mit 301,00
EUR/m² Wohn-/Nutzfläche immer noch zu hoch.
In Kenntnis dieser sehr schwierigen Lage der VWG
haben sich Gesellschafter, Aufsichtsrat und Geschäftsführung entschlossen,
Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die eine langfristige Lösung der bestehenden
Probleme bieten. Es wurde sich nach
ausführlichen Diskussionen auf zwei mögliche Varianten verständigt, von denen
letztlich der Gesamtverkauf der Immobilien an einen Privatinvestor und die
anschließende Liquidation der Gesellschaft umgesetzt wurden.
Die entscheidenden Abstimmungen der
Gesellschafter erfolgten am 6. und 7. April 2021 in den jeweiligen
Stadtratssitzungen.
Die Häuser- und Wohnungsbestände der VWG
Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer Heimstätte wurden dann am 20.05.2021
verkauft.
Im Zusammenhang mit der Veräußerung des
Immobilienbestandes wurde das Kreditengagement der finanzierenden Bank
vollständig beendet.
Die Wirtschaftsprüfgesellschaft schätzt ein, dass
der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Die wesentlichen Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung sind im Lagebericht zutreffend dargestellt. Die
Berichterstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss
des Geschäftsjahres eingetreten sind, und die voraussichtliche Entwicklung der
Gesellschaft ist zutreffend und vollständig.
Aus dem Prüfbericht zum Jahresabschluss sind
keine Tatsachen zu entnehmen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die
Entlastung zu verwehren.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
(PDF-Datei im Ratsinformationssystem)
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2020 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 der VWG
Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer Heimstätte
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
„DOMUS AG“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehene Jahresabschluss zum 31.12.2020 der VWG Wohnungsgesellschaft mbH
„Vorharzer Heimstätte“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer
Heimstätte“ folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Beschluss
zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020,
b) Beschluss
zur Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020,
c) Beschluss zur Entlastung des
Geschäftsführers Herrn Reiner Olbrich für das Geschäftsjahr 2020 und
d) Beschluss zum Vortrag des Jahresüberschusses in Höhe von 64.991,56 EUR
auf neue Rechnung.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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