Betreff
Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0324/21
Aktenzeichen
schn-au
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 63 Abs. 1 KVG LSA hat die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten frühestens sechs Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit des Amtsinhabers zu erfolgen.

 

Die Amtszeit beträgt gemäß § 61 Abs. 1 Satz 2 KVG LSA 7 Jahre.

 

Da die Amtszeit von Herrn Michelmann mit Ablauf des 11. 07. 2022 endet, hat die Wahl zum/zur Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin der Stadt Aschersleben, somit zwischen dem

12. 01. 2022 und dem 11 06. 2022, zu erfolgen.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) bestimmt der Stadtrat den Wahltag und die Wahlzeit für die Wahl des Oberbürgermeisters.

 

Da gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 KWG LSA Wahltag ein Sonntag sein muss, ist der frühestmögliche Wahltag der 16. 01. 2022 und der spätmöglichste Wahltag der 05. 06. 2022.

 

Es wird vorgeschlagen, als Wahltag Sonntag, den 20. März 2022 zu bestimmen.

 

Fällt bei der Oberbürgermeisterwahl am 20. März 2022 auf keinen der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet gemäß § 30 a Abs. 1 KWG LSA eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.

 

Gemäß § 30 a Abs. 3 KWG LSA findet die Stichwahl frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl statt.

 

Als Wahltag für die Stichwahl kommen somit der 03. April 2022, der 10. April 2022 sowie der 17. April 2022 in Betracht.

 

Da der 17. April 2022 auf Ostersonntag fällt, scheidet insoweit eine Durchführung der Stichwahl an diesem Sonntag aus.

 

Es wird daher vorgeschlagen, als Wahltag für eine eventuell erforderliche Stichwahl Sonntag, den 03. April 2022 zu bestimmen.

 

Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 3 KWG LSA darf das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen um das Amt des Oberbürgermeisters vom Stadtrat frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag, also Montag, den 21. 02. 2022 festgesetzt werden.

 

Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 4 KWG LSA endet die Einreichungsfrist spätestens am 20. Tag vor dem Wahltag, also am Montag, den 28. 02. 2022.

 

Es wird vorgeschlagen, entsprechend § 30 Abs. 1 KWG LSA i. V. m. § 39 Abs. 1 KWO LSA das Ende der Einreichungsfrist auf Donnerstag, den 24. Februar 2022, 18:00 Uhr festzusetzen.

 

 


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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.  Als Wahltag für die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Aschersleben wird Sonntag, der 20. März 2022 bestimmt.

 

2.  Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am Sonntag, den 03. April 2022 statt.

 

3.  Die Wahlzeit dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

4.  Das Ende der Einreichungsfrist wird auf Donnerstag, den 24. Februar 2022, 18:00 Uhr festgesetzt.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: