Betreff
Realisierung der Interessenbekundung zur fahrradfreundlichen Kommune
Vorlage
A/0067/2021
Art
Antrag

Antrag:   

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei künftigen straßenbaulichen Planungen jedweder Art ein gesondertes Radwege-/Radnutzungskonzept des betroffenen Straßenbauabschnittes zu erarbeiten und in die Planung aufzunehmen und umzusetzen.

Änderung des Ursprungsantrages durch den Antragsteller am 12.10.2021 wie folgt:

 

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Radwegekonzept für die Stadt

Aschersleben zu erstellen, wobei die „Konzeption Radverkehr“ aus dem Jahr 1994 als Grundlage dienen kann. Bestehende Konzeptionen anderer Träger, wie dem Landkreis, sind zu berücksichtigen. Bei der Erstellung zukünftiger

straßenbaulicher Planungen ist das zu erstellende Radwegekonzept zu beachten.

Insbesondere wird die Verwaltung beauftragt, im Zuge der Planungen mögliche

Varianten der Radverkehrsführung aufzuzeigen. Der Entwurf der

Straßenbauplanung ist dem Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss zu

präsentieren und die Varianten einer Nutzung der Verkehrsanlage durch

Radfahrer zu erläutern und nach dessen Beschluss umzusetzen.

 

Der Antrag in Bezug auf die Ziffern zwei bis vier bleibt unverändert.

Die Begründung erfolgt mündlich.

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, auf welchen Straßen, Wegen und Plätzen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Aschersleben die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit besteht, diese Wege für den Radverkehr vollumfänglich freizugeben.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Straßen, Wege und Plätze, bei denen die Voraussetzungen für eine vollumfängliche Nutzung für den Radverkehr besteht, diese für den Radverkehr und, soweit erforderlich, insbesondere durch entsprechende Beschilderung freizugeben.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für Straßen, Wege und Plätze, bei denen rechtliche und tatsächliche Voraussetzungen geschaffenen werden müssen, um diese für den Radverkehr vollumfänglich freizugeben, diese zu initiieren.

Begründung:

Die Stadt Aschersleben hat mit Wirkung vom 14.06.2021 eine Auszeichnung für das herausragende Engagement zur Förderung des Radverkehrs durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes erhalten. Es ist nun an der Zeit, das so zum Ausdruck gebrachte Bekenntnis, die Bedingungen des Radverkehres in Sachsen-Anhalt nachhaltig zu verbessern, auch in der Praxis umzusetzen.

Die Beobachtungen des Radverkehres im Zuständigkeitsbereich der Stadt Aschersleben zeigen, dass ein großes Interesse in der Bevölkerung besteht, das Fahrrad zu nutzen. Insbesondere die durch die voranschreitende Verbreitung von mit elektrischem Hilfsmotor ausgestatteten Fahrrädern, wie Pedelecs, ist ein Boom auf dem Fahrradmarkt zu verzeichnen. Gerade ältere Einwohner haben dadurch mehr Mobilität erhalten. Diese gilt es bekundungsgemäß zu unterstützen.

Zu begrüßen ist dabei, dass es schon jetzt Möglichkeiten gibt, Verkehrswege, welche für andere Verkehrsteilnehmer vorgesehen sind, auch für den Radverkehr zu nutzen. Dies gilt insbesondere für den Promenadenring, welcher neben dem Fußgängerverkehr auch den Radverkehr zulässt. Ferner gibt es zahlreiche Straßen, die zumindest sektional den Radverkehr durch einen Radweg fördern, was man beispielsweise an der Heinrichstr. sehen kann. Ferner kann festgestellt werden, dass auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, so genannte Einbahnstraßen für den fahrradfahrenden Gegenverkehr zu öffnen, wie man am Beispiel des Tie sieht. Dennoch gibt es zahlreiche Straßen in unserer Stadt (Ortsteile sind selbstredend eingeschlossen), in denen sich der Radverkehr den allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Regelungen unterzuordnen hat. Hier steckt unter anderem das Potential, gerade den innerstädtischen Radverkehr nachhaltig zu verbessern und zu fördern. Kostenintensivere Maßnahmen müssen dabei langfristig in die Haushaltsplanungen einbezogen werden. Dies betrifft vorwiegend den Straßen- und Wegebau. Kostengünstige Maßnahmen sind jedoch möglichst kurzfristig umzusetzen.

Bei solchen kurzfristigen Maßnahmen ist insbesondere an straßenverkehrsrechtliche Freigaben zu denken, wie beispielsweise bei so genannten „unechten Einbahnstraßen“ (Zeichen 267 – Verbot der Einfahrt) die Einfahrt für Radfahrer durch Anbringen des Zusatzzeichens 1022-10 (Radfahrer frei) zu ermöglichen oder durch Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) auszutauschen. In diesen Straßen ist es zudem erlaubt, einen eigenen Sonderweg für Radfahrer anzulegen, was ebenfalls in die Planungen einzubeziehen sein wird. Ferner sollen Möglichkeiten geschaffen werden, bei „echten“ Einbahnstraßen mit Zeichen 220 den Radverkehr für die Gegenrichtung nach § 41 Abs.2 S.3 StVO durch Anbringen des Zusatzzeichens 1022-10 freizugeben. Als Beispiele, bei denen über solche Veränderungen nachzudenken ist, seien hier die Herrenbreite benannt, von der Bestehornstr. in Richtung Bahnhof, auf der Ostseite (Bereich Neue Str.) oder der 17ner Berg von der Bahnhofstr. in die Heinrichstr. Für Einbahnstraßen, bei denen solche Voraussetzungen nicht gegeben sind, müssen diese geschaffen werden, insbesondere entsprechend den Verwaltungsvorschriften IV zu Zeichen 220 die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Km/h begrenzt oder, dort wo es orts- oder verkehrsbezogen erforderlich ist, sogenannte Schutzräume angelegt werden. Die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung hat sich in der Unfallforschung als durchgängig sicher erwiesen. (vgl. Alrutz/Reis/Dauer/Töllner 84; Alrutz/Stellmacher-Hein/Gündel/Müller/Schmidt 15, 60, 43; Alrutz/Gündel/Stellmacher-Hein 46, 74, zitiert nach Kettler, in: Münchner Kommentar zum StVR, 2016, § 41 Rn. 12) Nach den benannten Studien hat sich der Begegnungsverkehr sogar als der sicherer gegenüber dem Überholverkehr erwiesen. Damit würde also durch die Umsetzung der Maßnahme auch ein Beitrag für die Verkehrssicherheit in der Stadt Aschersleben geschaffen. Mit Zeichen 244.1 hat der Verordnungsgeber zu dem die Möglichkeit gegeben, Straßen in „Fahrradstraßen“ umzuwidmen und diese nur für bestimmte andere Verkehre freizugeben. Auch an diese Möglichkeit muss bei der Umsetzung der Verbesserung des Radverkehres gedacht werden.

Nicht unerwähnt bleiben soll auch die Tatsache, dass schon jetzt viele Radfahrer bedauerlicherweise vorsätzlich oder fahrlässig gegen die verkehrsrechtlichen Bestimmungen verstoßen und eben beispielsweise entgegen der vorgeschrieben Fahrtrichtung bei Einbahnstraßen diese befahren oder Durchfahrtsverbotszeichen missachten. Der Antrag führt im Ergebnis damit auch zu einer Entkriminalisierung der Radfahrer.


Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss


Entfällt für kurzfristige Maßnahmen; ist bei langfristigen in die Haushaltsplanung aufzunehmen