Betreff
Änderung der Finanzierung für den Neubau der Brücke "Wippersteg" im Ortsteil Mehringen
Vorlage
VII/0323/21
Aktenzeichen
66
Art
Beschlussvorlage

Für den Ersatzneubau der Wipperstegbrücke (BW051) im OT Mehringen gab es bereits einen Finanzierungsbeschluss (Vorlage VII/0304/21)

 

Das Vorhaben wurde Anfang März 2021 bei der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region Aschersleben-Seeland zur Förderung beantragt. Der Projektantrag geschah auf der Grundlage der damaligen Kostenschätzung, die knapp 230.000 € benannte und im Ergebnis eine Fördersumme von bis zu 141.000 € bedeutete.

Nachdem in der Vergangenheit mit Beschluss der LAG das Teilziel „Durchführung innerörtlicher Infrastrukturmaßnahmen zur Stärkung der dörflichen Strukturen“ aus der Lokalen Entwicklungsstrategie gestrichen worden war, um nicht-kommunalen Vorhaben einen Vorrang vor kostenintensiven kommunalen Vorhaben zu geben, wurde nunmehr die Wiederaufnahme dieses Teilziels kontrovers diskutiert. Die Entscheidung der LAG, Infrastrukturvorhaben überhaupt wieder aufzunehmen, geschah vor dem Hintergrund, dass die restlichen Fördermittel der Förderperiode 2014-2020 ausgeschöpft werden sollten und noch zu beantragende Vorhaben diesen Kostenrahmen nicht überschreiten. Einige Projektträger hatten dafür ihre Anträge zurückgenommen. In der Prioritätensetzung der zu fördernden Projekte rückte die Wipperbrücke Mehringen damit neben einem Brückenbauvorhaben der Stadt Seeland auf die vordersten Ränge. Letztlich wird voraussichtlich ein Projekt der weiteren Rangfolge nicht gefördert werden können, da der Kostenrahmen bereits geringfügig überschritten ist.

Mit einer damaligen Kenntnis zu wesentlich höheren Kosten wäre die Entscheidung zur Aufnahme von Infrastrukturvorhaben seitens der LAG-Mitglieder voraussichtlich ohnehin nicht getroffen worden, da hierdurch weitere Projekte weiteren Rangfolge aus der Förderung gefallen wären. Die Kostenschätzung von Ende April benennt nunmehr 330.000 €, gleichwohl muss die zu beantragende Fördersumme unverändert bei 141.000 € bleiben, da sie der Beschlusslage der LAG entspricht.

 

Die höheren Kosten von 100.000,00 € ergeben sich aus den detaillierten Abstimmungen mit dem Salzlandkreis, dem LHW sowie der Stadt Aschersleben. Eine befahrbare Zuwegung zur Brücke gibt es nicht, diese kann nur über den Hochwasserschutzdeich erreicht werden. Der LHW fordert nun eine befestigte Zufahrt (Baustraße) und deren Rückbau nach Beendigung der Maßnahme. Der Salzlandkreis fordert zudem eine landschaftsplanerische Zuarbeit mit Berücksichtigung der geforderten FFH-Maßnahmen.

Der FFH-Planer kostet 15 T€, die FFH-Maßnahmen wurden mit ca. 25 T€ eingeschätzt, die Baustraße wurde berechnet mit rund 25 T€, die Kranstellfläche mit 10 T€. Zusammen mit der erhöhten Planung und Bauüberwachung betragen die Mehrkosten gegenüber dem Sanierungskonzept rund 100 T€, so dass sich die Gesamtbaukosten auf die genannten 330 T€ hochrechnen.

 

Für den Nachweis der Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens müssen im Jahr 2021außerplanmäßig 330.000,00 € bereitgestellt werden. Die zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 69.000,00 € gegenüber dem letzten Finanzierungsbeschluss können aus den Buchungsstellen 5.4.5.11/2067.7852000 Straßenbeleuchtung Clara-Zetkin-Straße in Höhe von 20.300,00 €, 5.4.5.11/2066.7852000 Straßenbeleuchtung Käthe-Kollwitz-Straße in Höhe von 34.500 € und 5.4.5.11/2065.7852000 in Höhe von 14.200,00 bereitgestellt werden. Diese Baumaßnahmen werden voraussichtlich erst im kommenden Jahr realisiert.

 

Ein Haushaltsvorgriff auf die regulär vorgesehenen Mittel 2022 ist auf Grund der Bestimmungen des § 105 Abs. 2 KVG LSA nicht möglich, da es sich hierbei um eine außerplanmäßige und nicht überplanmäßige Auszahlung handelt.


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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Brücke am Wippersteg im Ortsteil Mehringen in den Jahren 2021/2022 neu zu bauen und die erforderliche Finanzierung dafür sicher zu stellen.

 

  1. Das Bauvorhaben steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln.

 

  1. Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung werden die fehlenden Finanzmittel in Höhe von 69.000,00 durch die geringere Förderung aus den Buchungsstellen 5.4.5.11/2065.7852000 – Straßenbeleuchtung H.-Zille-Straße in Höhe von 14.200,00 €, aus der Buchungsstelle 5.4.5.11/2066.7852000 – Straßenbeleuchtung K.-Kollwitz-Straße in Höhe von 34.500,00 € sowie aus der Buchungsstelle 5.4.5.11/2067.7852000 – Straßenbeleuchtung c.-Zetkin-Straße in Höhe von 20.300,00 € eingesetzt.

 

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

69.000,00 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

5.4.5.11/2065.7852000

 

 

 

Buchungsstelle

5.4.5.11/2066.7852000

 

 

 

Buchungsstelle

5.4.5.11/2067.7852000

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

     

     

     

 

 

 

 

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Dezernentin