Aufgrund der Pandemie erfolgten u.a. Schließung von den meisten
Einzelhandelsgeschäften, Gaststätten und Beherbergungsbetrieben.
Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (MW)
verfolgt das Ziel, unterhalb des bundesgesetzlichen Inzidenzwertes von 100 je
100.000 Einwohnern verlässliche Lockerungs- und Öffnungsszenarien für Sachsen-
Anhalt im Landesrecht zu verankern.
Um das öffentliche Leben und die Belebung der Innenstadt schrittweise zu
ermöglichen, hat das Ministerium die Möglichkeit zur Durchführung von
Modellprojekten erlassen.
Im Rahmen von diesem zeitlich befristeten Modellprojekt sollen weitere
Öffnungsschritte erprobt werden.Bürgerinnen und Bürger können nach erfolgter
Negativ-Testung oder Nachweis der vollständigen Impfung
-
den Einzelhandel in der Innenstadt von Aschersleben (Historische Altstadt; diese
wird durch die Straßen Hinter dem Zoll, Geschwister-Scholl-Straße,
Herrenbreite, Bonifatiuskirchhof, Dr.-Wilhelm-Külz-Platz, Über dem Wasser,
Apothekergraben, Badergasse, Weinberg, Zippelmarkt, An der Darre, Burgplatz und
Vor dem Steintor begrenzt!) sowie
-
die Gastronomie (Außengastronomie) und die Hotel-
und Beherbergungsbetriebe in der gesamten Kernstadt Ascherslebens
wieder besuchen.
Der Antragsteller Herr Detlef Gürth hat im Auftrag der Kaufmannsgilde
Aschersleben e. V. am 13.04.2021 einen Antrag zur Durchführung eines
Modellprojektes beim Salzlandkreis vorgelegt und im Rahmen der
Projektbeschreibung die Öffnung für Handel, Außengastronomie und Beherbergung
beantragt. Der Antragsteller, die Kaufmannsgilde, versichert während des
Modellprojekts, die im Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und
Digitalisierung vom 28. April 2021 unter den Ziffern 1 – 8 genannten
Voraussetzungen zur Durchführung des Modellprojekts gemäß § 14 der 11.
SARS-CoV-2-EindV vom 25. März 2021, geändert durch Verordnung zur Änderung der Zwölften
SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 07. Mai 2021 (GVBl. LSA S. 154) zu
erfüllen und fortlaufend zu überwachen.
.
_________________
Oberbürgermeister
Anlagen:
Ladengeschäfte und touristische Ziele im Überblick
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Aschersleben nimmt am Modellprojekt in den Bereichen Handel
(Ladengeschäfte), Gastronomie und Beherbergungen teil.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur Deckung
werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung im
Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||
.