Betreff
Modellprojekt in den Bereichen Handel, Gastronomie und Beherbergung in der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0309/21
Art
Beschlussvorlage

Aufgrund der Pandemie erfolgten u.a. Schließung von den meisten Einzelhandelsgeschäften, Gaststätten und Beherbergungsbetrieben.

Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (MW) verfolgt das Ziel, unterhalb des bundesgesetzlichen Inzidenzwertes von 100 je 100.000 Einwohnern verlässliche Lockerungs- und Öffnungsszenarien für Sachsen- Anhalt im Landesrecht zu verankern.

Um das öffentliche Leben und die Belebung der Innenstadt schrittweise zu ermöglichen, hat das Ministerium die Möglichkeit zur Durchführung von Modellprojekten erlassen.

 

Im Rahmen von diesem zeitlich befristeten Modellprojekt sollen weitere Öffnungsschritte erprobt werden.Bürgerinnen und Bürger können nach erfolgter Negativ-Testung oder Nachweis der vollständigen Impfung

-       den Einzelhandel in der Innenstadt von Aschersleben (Historische Altstadt; diese wird durch die Straßen Hinter dem Zoll, Geschwister-Scholl-Straße, Herrenbreite, Bonifatiuskirchhof, Dr.-Wilhelm-Külz-Platz, Über dem Wasser, Apothekergraben, Badergasse, Weinberg, Zippelmarkt, An der Darre, Burgplatz und Vor dem Steintor begrenzt!) sowie

 

-       die Gastronomie (Außengastronomie) und die Hotel- und Beherbergungsbetriebe in der gesamten Kernstadt Ascherslebens

wieder besuchen.

 

Der Antragsteller Herr Detlef Gürth hat im Auftrag der Kaufmannsgilde Aschersleben e. V. am 13.04.2021 einen Antrag zur Durchführung eines Modellprojektes beim Salzlandkreis vorgelegt und im Rahmen der Projektbeschreibung die Öffnung für Handel, Außengastronomie und Beherbergung beantragt. Der Antragsteller, die Kaufmannsgilde, versichert während des Modellprojekts, die im Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung vom 28. April 2021 unter den Ziffern 1 – 8 genannten Voraussetzungen zur Durchführung des Modellprojekts gemäß § 14 der 11. SARS-CoV-2-EindV vom 25. März 2021, geändert durch Verordnung zur Änderung der Zwölften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 07. Mai 2021 (GVBl. LSA S. 154) zu erfüllen und fortlaufend zu überwachen.

 

 

 

 


 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Ladengeschäfte und touristische Ziele im Überblick

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt: 

 

Die Stadt Aschersleben nimmt am Modellprojekt in den Bereichen Handel (Ladengeschäfte), Gastronomie und Beherbergungen teil.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

     

     

     

 

 

 

 

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