Betreff
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aschersleben - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VII/0307/21
Aktenzeichen
III/61-28.23/sz
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben verfügt seit dem 01.12.2007 über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Der Bereich unmittelbar um das bestehende Hotel „Villa Westerberge“ ist im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung ‚Seminarhotel Westerberge‘ dargestellt, die übrigen Flächen des Hotelgrundstückes sind als Grünflächen, Wasserflächen oder Wald dargestellt.

Seitens der Betreiberin des Hotels sind die Erweiterung der Beherbergungskapazitäten durch einen Gebäudeanbau und die Umnutzung vorhandener Baulichkeiten zu Ferienwohnungen und einem Außencafé für Tagesgäste geplant.

Eine Voraussetzung für das Vorhaben ist die Erarbeitung eines Bebauungsplanes. In dem Zusammenhang muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden, da die beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanes derzeit nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprechen, der bislang lediglich für einen Teil des Hotelgrundstückes eine entsprechende Sonderbaufläche darstellt.

Seitens der Vorhabenträgerin wird mit Schreiben vom 25.08.2021 die Durchführung der Bauleitplanverfahren für die Erweiterung des Hotels beantragt (siehe Anlage 1 zur BV-Nr. VII/346/21).


 

_________________

Oberbürgermeister

 

Anlage: Räumlicher Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Für das Gebiet der Flurstücke 76 (Teilfläche), 84, 85, 101, 108 (Teilfläche) und 197 der Flur 13 sowie das Flurstück 47 der Flur 90, allesamt in der Gemarkung Aschersleben gelegen, soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 2,83 ha. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

2.      Zur Übernahme der Kosten durch die Vorhabenträgerin und zur Haftungsfreistellung der Stadt Aschersleben soll ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden (siehe Anlage 3 zur BV-Nr. VII/346/21).


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

keine

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

keine

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: