Am 01. 12. 2021 soll die Haushaltssatzung 2022 einschließlich des
Haushaltsplans vom Stadtrat beschlossen werden.
Der Haushalt ist gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA in der bis zum 31. 12. 2022
geltenden Fassung in jedem Jahr in Planung und Rechnung der Erträge und
Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen.
Da auch im Haushaltsjahr 2022 die Genehmigungsgrenze für
Liquiditätskredite nach § 110 Abs. 2 KVG LSA überschritten wird, ist gemäß §
100 Abs. 5 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, in dem der
erforderliche Zeitraum und die Maßnahmen festzulegen sind, um innerhalb des
mittelfristigen Finanzplanungszeitraums die Zahlungsfähigkeit ohne
Überschreitung der Genehmigungsgrenze wieder herzustellen.
Dem soll mit der beigefügten Fortschreibung des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes entsprochen werden.
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Oberbürgermeister
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der
Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die
Jahre 2022 – 2030.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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