Betreff
Ausbau- und Finanzierungsbeschluss für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Ascherslebener Weg im OT Westdorf
Vorlage
VII/0303/21
Aktenzeichen
66
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben betreibt gemeinsam mit der ASCANETZ GmbH im Ortsteil Westdorf im „Ascherslebener Weg“ im Abschnitt von der Kreuzung „Zum Einetal“ bis zur Straße “Harzweg“ eine gemeinsame Freileitungsanlage für die Stromversorgung und die Straßenbeleuchtung. Im weiteren Verlauf des „Ascherslebener Weges“ wurde die Straßenbeleuchtung bereits erneuert.

 

Die ASCANETZ GmbH ist an die Stadt heran getreten, weil die vorhandene Freileitungsanlage auf Grund der akuten Stand- und Verkehrssicherheitsproblemen der Holz- und Stahlgittermasten zeitnah abgerüstet werden muss. Die Kabelanlagen für die Stromversorgung und die Straßenbeleuchtungsanlagen sollen erdverlegt werden. Gleichzeitig verstärkt die ASCANETZ GmbH in diesem Zusammenhang das Stromnetz, um bei Störungen schneller reagieren zu können.

Da eine Übernahme der alten Masten für den Betrieb der Straßenbeleuchtung durch die Stadt keine Option ist, wird eine Koordinierung beider Baumaßnahmen vorgeschlagen. Die Kosten für die Tiefbauarbeiten werden von der Stadt Aschersleben und der ASCANETZ GmbH gemeinsam getragen. Die Abrüstung der Freileitung und den Rückbau der Masten übernehmen die ASCANETZ GmbH.

 

Die Straße „Ascherslebener Weg“ ist in diesem Abschnitt ca. 120 m lang. Es ist geplant, 2 neue Leuchten mit LED-Leuchtmitteln aufzustellen und die Kabel in die Erde zu verlegen.  

Es handelt sich um eine Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtungsanlage.

Die Kostenschätzung dazu beläuft sich auf ca. 8.000 Euro.

Für das Vorhaben müssen außerplanmäßig Finanzmittel in diesem Jahr bereitgestellt werden.

Zur Sicherstellung der Finanzierung und nach Rücksprachen mit der ASCANETZ GmbH wird deshalb vorgeschlagen, den für 2021 geplanten Neubau der Straßenbeleuchtung Heinrich – Zille – Straße (Buchungsstelle 5.4.5.11/ 2065.7852000) zu verschieben und die frei werdenden Mittel für das Bauvorhaben „Ascherslebener Weg“ zu verwenden.

 

Am 15.12.2020 wurde durch den Landtag von Sachsen Anhalt die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2020 beschlossen. Somit können keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden.

Die Gemeinden erhalten ab dem Jahr 2022 einen Mehrbelastungsausgleich zum Ausgleich dafür, dass sie die Beiträge nicht mehr erheben dürfen.

Die Landesregierung wird durch noch zu erlassende Verordnungen die Gewährung des Mehrausgleiches näher regeln, sowie die zuständige Verwaltungsbehörde bestimmen.

 

 


.

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Lageplan

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Straßenbeleuchtungsanlage in der Straße „Ascherslebener Weg“ im Ortsteil Westdorf wird im Abschnitt zwischen der Straße „Zum Einetal“ und der Straße „Harzweg“ (Lageplan siehe Anlage) erneuert.

 

  1. Die außerplanmäßig benötigten Finanzmittel von ca. 8.000 € werden aus der Buchungsstelle 5.4.5.11/ 2065.7852000 – Neubau der Straßenbeleuchtung Heinrich-Zille-Straße bereitgestellt.

 

  1. Der Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage in der Heinrich-Zille-Straße wird im Zuge der Finanzplanung für das Jahr 2022 neu beraten.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

8.000 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle   

5.4.5.11/ 2065.7852000

 

 

 

 

     

 

 

 

 

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: